cbrn:ericards:klasse_8:17960992
Auf dieser Seite sehen Sie die schreibgeschützte und geprüfte Version eines Artikels aus dem Einsatzleiterwiki-Projekt. Wenn Sie einen Artikel bearbeiten bzw. am Projekt aktiv mitarbeiten möchten, so besuchen Sie bitte das bearbeitbare Wiki. Für weitere Informationen zum Projekt allgemein rufen Sie bitte diese Seite auf.
NITRIERSÄUREMISCHUNG mit mehr als 50 % Salpetersäure - UN 1796 - Gefahrnr. 885 - ERICard-Nr. 8-60 - UN1796 - Wählen Sie diesen Eintrag, wenn zwei Stoffe die gleiche UN-Nummer haben und sich in der Gefahrnummer unterscheiden und Ihnen diese nicht bekannt ist
Stoff | NITRIERSÄUREMISCHUNG mit mehr als 50 % Salpetersäure |
UN-Nummer | 1796 |
Gefahrnummer | 885 |
ADR-Gefahrzettel | + |
ADR-Klasse | 8 |
Klassifizierungscode | CO1 |
Verpackungsgruppe | I |
ERI-Card | 8-60 |
Unfall-Hilfeleistung
Stark ätzender Stoff, brandfördernd
1. Eigenschaften.
- Heftige Reaktion mit Wasser. Bei Anwendung sehr großer Wassermengen auf kleine Stoffmengen reagiert der Stoff vollständig aus.
- Stark ätzend, verursacht schwere Schäden an Haut, Augen und Atemwegen.
- Brandfördernd
- Flammpunkt über 60°C oder nicht entzündbar.
2. Gefahren.
- Die Hitzeeinwirkung auf Behälter führt zu Druckanstieg mit Berstgefahr und nachfolgender Explosion.
- Entwickelt ätzende und reizende Dämpfe, auch im Brandfall.
- Kann Metalle angreifen, hierbei Wasserstoffgas entwickeln und mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden.
- Kontakt mit brennbaren Stoffen kann einen Brand oder eine Explosion verursachen.
- Die mit dem Stoff verschmutzte Kleidung kann in Brand geraten, besonders wenn diese trocken wird.
- Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft. Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und Kellerräume eindringen.
3. Persönlicher Schutz.
4. Einsatz-Massnahmen.
4.1 Allgemeine Massnahmen.
- Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des Gefahrenbereichs anlegen.
- Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.
- Den Kontakt mit brennbaren Stoffen (z.B. Benzin) vermeiden.
4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.
- Lecks wenn möglich schließen.
- Ausgetretenen Stoff mit Sprühstrahl so weit verdünnen, wie zur Gefahrenbegrenzung notwendig. Ablaufendes Wasser/Stoffgemisch mit allen verfügbaren Mitteln zurückhalten.
- Zur Leckabdichtung keine Stopfen/Keile aus organischem Material (z.B. Holz) verwenden.
- Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
- Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.
4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).
- Behälter mit Wasser kühlen.
- Mit Sprühstrahl löschen
- Nicht mit Vollstrahl löschen.
- Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
- Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten.
5. Erste Hilfe.
- Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
- Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen.
- Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
- Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden.
6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.
- Säurebeständige Ausrüstung einsetzen.
- Ausgetretenes Produkt in dicht schließende Behälter aufnehmen.
7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.
7.1 Ablegen der Schutzkleidung.
- Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen.
- Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen.
7.2 Reinigung der Ausrüstung.
- Vor Abtransport von der Einsatzstelle mit Wasser abspülen und Fachleute hinzuziehen.
Quelle und Copyright
Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.
Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: https://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=17960992
© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2024.
http://www.cefic.org - Tel +32 (0)2 436 9300
cbrn/ericards/klasse_8/17960992.txt · Zuletzt geändert: 23.06.2024 19:41 von 127.0.0.1
Diskussion