cbrn:allgemein:gefahrenbereich
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Gefahren- und Absperrbereich
Bei allen ABC-Einsätzen Gefahren- und Absperrbereich bilden.
zu treffende Maßnahmen
- Bei unbekanntem Stoff vorerst folgene Abstände festlegen: Anpassung, sobald nähere Informationen zum Stoff vorliegen.
- Gefahrenbereich: 50 Metern Radius. Bei Einsatzstellen in Gebäuden ohne Gefährdung der Umgebung endet der Gefahrenbereich 5 Meter vor dem Gebäude.
- Absperrbereich: 100 Metern Radius.
- Anpassungen durch Meteorologische (Wind, Regen, …) und Topographische (Geländeoberfläche, …) Einflüsse vornehmen
- Bei Verdacht auf Kontamination weiterer Bereiche Gefahrenbereich entsprechend ausdehnen.
- Bei Explosions- oder Zerknallgefahr ist der Gefahren- und Absperrbereich erheblich zu vergrößern.
- Gefahrenbereich:
- Zutritt nur für Einsatzkräfte unter persönlicher Sonderausrüstung
- Festlegen, Markieren und Sichern ist Aufgabe der Feuerwehr
- Essen, Trinken und Rauchen ist im Gefahrenbereich untersagt
- Absperrbereich:
- Zutritt nur für die erforderlichen Einsatz- und Unterstützungskräfte.
- Markieren und Sichern im Regelfall durch die Polizei.
Quellenangabe
- FwDV 500, Version 2012
Stichwörter
cbrn/allgemein/gefahrenbereich.txt · Zuletzt geändert: 02.03.2017 20:46 von christoph_ziehr
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