cbrn:ericards:klasse_6-1:16130832
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CYANWASSERSTOFF, WÄSSERIGE LÖSUNG (CYANWASSERSTOFFSÄURE) mit höchstens 20 % Cyanwasserstoff - UN 1613 - Gefahrnr. 663 - ERICard-Nr. 6-31 - UN1613
Stoff | CYANWASSERSTOFF, WÄSSERIGE LÖSUNG (CYANWASSERSTOFFSÄURE) mit höchstens 20 % Cyanwasserstoff |
UN-Nummer | 1613 |
Gefahrnummer | 663 |
ADR-Gefahrzettel | + |
ADR-Klasse | 6.1 |
Klassifizierungscode | TF1 |
Verpackungsgruppe | I |
ERI-Card | 6-31 |
Unfall-Hilfeleistung
Sehr giftiger flüssiger Stoff, entzündbar
1. Eigenschaften.
- Gefährlich für Haut, Augen und Atemwege.
- Entwickelt gefährliche Dämpfe.
- Sehr giftig bei Verschlucken, Einatmen und Hautkontakt.
- Flammpunkt unter 60°C.
- Mischbar mit Wasser (mehr als 10%) oder schwerer als Wasser.
2. Gefahren.
- Die Hitzeeinwirkung auf Behälter führt zu Druckanstieg mit Berstgefahr und nachfolgender Explosion.
- Entwickelt giftige und reizende Dämpfe, auch im Brandfall.
- Kann mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.
- Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft. Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und Kellerräume eindringen.
3. Persönlicher Schutz.
- Unter dem Schutzanzug gegebenenfalls Feuerschutzkleidung nach EN 469 tragen.
4. Einsatz-Massnahmen.
4.1 Allgemeine Massnahmen.
- Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen.
- Gefahr für die Öffentlichkeit! Personen in der Nähe auffordern, in Gebäuden zu bleiben, Fenster und Türen zu schließen und Klimaanlagen abzustellen. Evakuierung von Personen erwägen.
- Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des Gefahrenbereichs anlegen.
- Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.
4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.
- Lecks wenn möglich schließen.
- Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen.
- Keine funkenreißenden Werkzeuge verwenden. Explosionsgeschützte Ausrüstung einsetzen.
- Flüssigkeit mit Sand, Erde oder anderen geeigneten Materialien aufnehmen oder mit alkoholbeständigem Schaum abdecken.
- Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
- Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.
- Dämpfe mit Wassersprühstrahl niederschlagen.
- Um die Gefährdung durch giftige Dämpfe zu vermindern, Flüssigkeit mit alkoholbeständigem Schaum abdecken.
4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).
- Behälter mit Wasser kühlen.
- Nicht mit Vollstrahl löschen.
- Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
- Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten.
5. Erste Hilfe.
- Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
- Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen.
- Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
- Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen.
- Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden.
6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.
- Beim Umpumpen auf ausreichende Erdung achten.
- Explosionsgeschützte Pumpen einsetzen. Bei Elektropumpen auf geeignete Temperaturklasse achten. Mindestens T3 !
- Mineralölbeständige Ausrüstung einsetzen.
- Ausgetretenes Produkt in dicht schließende Behälter aufnehmen.
7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.
7.1 Ablegen der Schutzkleidung.
- Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen.
- Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen.
- Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten.
7.2 Reinigung der Ausrüstung.
- Vor Verlassen der Einsatzstelle Fachleute hinzuziehen.
Quelle und Copyright
Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.
Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: https://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=16130832
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cbrn/ericards/klasse_6-1/16130832.txt · Zuletzt geändert: 23.06.2024 19:40 von 127.0.0.1
Diskussion
Blausäure ist der einzige Stoff dessen Dämpfe leichter sind wie Luft und somit nach oben steigen.