cbrn:ericards:klasse_4-2:24471431
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PHOSPHOR, WEISS, GESCHMOLZEN - UN 2447 - Gefahrnr. 446 - ERICard-Nr. 4-39 - UN2447
Stoff | PHOSPHOR, WEISS, GESCHMOLZEN |
UN-Nummer | 2447 |
Gefahrnummer | 446 |
ADR-Gefahrzettel | + |
ADR-Klasse | 4.2 |
Klassifizierungscode | ST3 |
Verpackungsgruppe | I |
ERI-Card | 4-39 |
Unfall-Hilfeleistung
Geschmolzener Stoff, entzündbar und giftig
1. Eigenschaften.
- Gefährlich für Haut, Augen und Atemwege.
- Giftig bei Verschlucken, Einatmen oder Hautkontakt.
- Leicht oder spontan entzündbar.
- Entwickelt bei Brand oder unter Wärmeeinwirkung gefährliche Dämpfe.
- Gefahr einer heftigen Reaktion bei Erhitzung oder Brand.
- Wird unter erhöhter Temperatur transportiert.
2. Gefahren.
- Entwickelt giftige und reizende Dämpfe, auch im Brandfall.
- Erwärmung von Behältern kann zum Druckanstieg und Bersten führen.
- Die Temperatur des geschmolzenen transportierten Stoffes kann über dessen Flammpunkt liegen!
3. Persönlicher Schutz.
4. Einsatz-Massnahmen.
4.1 Allgemeine Massnahmen.
- Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen.
- Gefahr für die Öffentlichkeit! Personen in der Nähe auffordern, in Gebäuden zu bleiben, Fenster und Türen zu schließen und Klimaanlagen abzustellen. Evakuierung von Personen erwägen.
- Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des Gefahrenbereichs anlegen.
- Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.
4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.
- Lecks wenn möglich schließen.
- Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen.
- Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
- Dämpfe mit Wassersprühstrahl niederschlagen.
4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).
- Mit Vollstrahl löschen.
- Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
- Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten.
5. Erste Hilfe.
- Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
- Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
- Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen.
- Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Hautbereiche mit Seife und viel Wasser spülen.
- Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden.
6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.
- Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort Fachberater hinzuziehen.
7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.
7.1 Ablegen der Schutzkleidung.
- Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen.
- Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen.
- Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten.
7.2 Reinigung der Ausrüstung.
- Vor Verlassen der Einsatzstelle Fachleute hinzuziehen.
Quelle und Copyright
Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.
Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: https://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=24471431
© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2024.
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cbrn/ericards/klasse_4-2/24471431.txt · Zuletzt geändert: 23.06.2024 19:43 von 127.0.0.1
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