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Desinfektion (B-Dekon)
Alle Personen, Einsatzkräfte und Gerätschaften, die sich in Bereichen der biologischen Gefahrengruppe II B und III B aufgehalten bzw. eingesetzt worden sind, gelten als kontaminiert, solange nicht entsprechend desinfiziert wurde oder eine fachkundige Person eine Kontamination mit B-Gefahrstoffen mit Sicherheit ausschließen kann.
zu treffende Maßnahmen
siehe Dekontamination für die Dekontamination und den Dekon-Platz allgemein
- Ausrüstung der Einsatzkräfte am Desinfektionsplatz in Körperschutzform 2
- Mannschaft darauf hinweisen dass Verletzungen sofort zu melden sind, auch wenn es sich nur um kleine Bagatellverletzungen handelt
- Desinfektionslösung drucklos aufbringen (z.B. mit Drucksprühgeräten, nicht aber mit Hochdruckreiniger!)
- bei Scheuer- und Wischdesinfektion weiche Bürste verwenden (Desinfektionslösung kann sonst herumspritzen)
Besser: Schaumdesinfektion - Desinfektionsmittel zusammen mit dem Gesundheitsamt oder einer fachkundigen Person auswählen
- In stationären Anlagen (Laboren) wird geeignetes Desinfektionsmittel für die Feuerwehr vorgehalten
- ausgebildeten Desinfektor (z.B. aus Rettungsdienst) als Fachberater nachfordern
- Bei unklarer Infektionsgefahr oder biologischen Kampfstoffen Peressigsäure-Lösung (Konzentrationen siehe unten) verwenden
- Bei Hautdesinfektion ist eine Arzneimittelzulassung erforderlich!
- Beim Ansetzen und Gebrauch der Desinfektionslösung die erforderliche Schutzkleidung tragen (mindestens Schutzbrille, lange Handschuhe)
- Gebrauchte Desinfektionsflüssigkeit auffangen, Entsorgung in Absprache mit unterer Wasserbehörde
Kontaminationsverdacht bei Personen
- Nach Grob-Dekon Kleidung am Dekon-Platz ablegen:
- Bei Gefahrengruppe II Schutzkleidung und Ausrüstung
- Bei Gefahrengruppe III die komplette Kleidung
- Hände, Gesicht und Haare und benetzte Körperstellen reinigen und desinfizieren, auch wenn nur ein Verdacht besteht. Gegebenenfalls lauwarm abduschen (nicht heiß, Öffnung der Poren in der Haut!)
- Desinfektionslösung drucklos auf die komplette Schutzkleidung bzw. Haut auftragen, ggf. Tücher/Schwämme verwenden
Peressigsäure-Lösung darf keinesfalls gesprüht werden wenn nicht alle Beteiligten Atemschutz tragen! - Auf kritische Stellen wie Falten oder Stiefel achten.
- Person isolieren und mit zuständigem Amtsarzt weiteres Vorgehen besprechen
- Transporte auf Mindestmaß reduzieren
- Bei Übergabe an RD auf Verdacht hinweisen
- Hergang der Kontamination rekonstruieren und dokumentieren
Bei Gegenständen ([Schutz-] Bekleidung, Ausstattung und Sonstigem)
- Im Schwarz-Bereich des Desinfektions-Platzes sammeln
- Dicht in Foliensäcke verpacken und beschriften
- Weiteres Verfahren mit dem Gesundheitsamt absprechen und organisieren
- Flächendesinfektion wenn möglich von Fachfirmen durchführen lassen, da Feuerwehren i.d.R. nicht nach dem Stand der Technik arbeiten können
Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise
Hinweise zur Handhabung von Peressigsäure
- PES nur mit destilliertem Wasser mischen. Schon kleinste gelöste Metallteile aus Wasserrohren können zu heftigen Reaktionen mit der PES führen
- PES in bereitgestelltes Wasser geben, auf keinen Fall umgekehrt!
- Anmischung der PES-Lösung nur mit Schutzbrille und Handschuhen
- PES fällt ab einer Behältergröße von 250 ml unter Gefahrgutrecht (Transport mehrerer Behälter mit jeweils 250 ml aber zulässig)
Berechnung der erforderlichen Desinfektionsmittel-Konzentration
Desinfektion bei verschiedenen Anwendungen nach vfdb-Richtlinie 10/04
Kontamination | Haut | andere Oberflächen |
---|---|---|
Bekannte biologische bzw. infektiöse Agenzien | entsprechend geeignetes Haut-Desinfektionsmittel (z.B. in Laboren) | entsprechend geeignetes Flächen-Desinfektionsmittel |
Unbekannte biologische Agenzien | Peressigsäure (PES), 0.2% Einwirkzeit: 2 mal 1 Minute | Peressigsäure (PES), 1 % Einwirkzeit: 5 Minuten |
Blut und andere Körperflüssigkeiten | Handelsübliche Haut- oder Handdesinfektionsmittel auf alkoholischer Basis | - kleine Fläche (<0,5m2): handelsübliche Flächendesinfektionsmittel auf alkoholischer Basis als Spray - größere Flächen: Peressigsäure 1%, 5 min. |
Weblinks
- Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zum Thema Fahrzeugdesinfektion
Quellenangabe
- Biologische Gefahren I: Handbuch zum Bevölkerungsschutz, 3. Auflage, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Bonn 2007
- Gefahrstoffkonzept Kaiserslautern, Feuerwehr Kaiserslautern
- vfdb-Richtlinie 10/04, Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V
- Merkblatt Empfehlung für den Feuerwehreinsatz bei Tierseuchen, Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V., Altenberge 2012
Stichwörter
Peressigsäure, PES
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