allgemein:schiffsunfall
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Schiffsunfall
Auf dieser Seite werden Schiffsunfälle allgemein behandelt. Detailliertere Informationen sind auf folgenden Seiten zu finden:
zu treffende Maßnahmen
- Absicherung Einsatzstelle durch Wasserschutzpolizei, Schifffahrt ggf. einstellen lassen
- Gefahren- und Absperrbereich festlegen, Fahrzeugaufstellung (richtige Uferseite anfahren!), Einsatzabschnitte bilden, Funkkanaltrennung, Bereitstellungsraum einrichten
- Gesamteinsatzleitung liegt bei Feuerwehr (bzw. bei der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr)
- Schwimmwesten anlegen, auch beim Tragen von PA
- Mit Schiffsführer Kontakt aufnehmen
- Vorgehen in schlecht gelüftete Bereich nur unter Atemschutz (mögliche Gasansammlungen)
- schwere Geräte mit Leinen sichern
- ggf. Rettungsboot in Bereitschaft halten welches über Bord gegangene Personen direkt retten kann
- bei ausgetretenen brennbaren Flüssigkeiten bzw. Schiffen mit Gefahrgutkennzeichnung nur explosionsgeschützte Geräte verwenden
nicht mit Mehrzweck- bzw. Rettungsbooten durch brennbare Flüssigkeiten auf dem Wasser fahren - auf Presseanfragen vorbereiten
- Einsatzdokumentation
- Verpflegung/Ablösung der Einsatzkräfte
- ggf. Information weiterer Stellen: übergeordnete Führungskräfte, Wasserbehörde, Aufsichtsbehörde/Innenministerium, …
besondere Gefahren
- gewerblich genutzte Schiffe werden mit Flüssiggas versorgt (außer Gefahrgutschiffe), bei vorschriftsmäßig ausgerüsteten Schiffen sind die Druckbehälter in einem von außen zugänglichen Schrank gelagert
- in schlecht gelüfteten Bereichen und generell bei schon lange liegenden Schiffen Methangasansammlungen möglich
- Rutschgefahr durch Betriebsstoffe an Deck
- Absturz in offenstehende oder fehlende Luken/Abdeckungen
- evtl. Abtreiben des Schiffs möglich
Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise
- Überstiegsleiter oder behelfsmäßig Steckleiter mitführen um vom Feuerwehrboot auf Schiff gelangen zu können
- Überwiegt die Gefahr ins Wasser zu fallen deutlich gegenüber anderen Gefahrenquellen, so sollte auf Feuerwehrhelm und Überjacken/Überhosen verzichtet werden. Der Haltegurt sollte nur getragen werden wenn notwendig - Gefahr des Hängenbleibens in engen Räumen.
Fahrgastschiffe
- Aushang eines „Sicherheitsplans“ vorgeschrieben, der für den Feuerwehreinsatz wichtige Informationen bereitstellt
- Angstreaktionen bei Passagierschiffen (voreilig in Wasser springende Personen etc.)
- bis zu 1000 Personen an Bord, enge Gänge erschweren Räumung
- bei größerer Anzahl von Verletzten (→ MANV) ist das Anlegen bei der nächsten Möglichkeit normalerweise effektiver als die Patienten mit Booten der Feuerwehr zu transportieren
Frachtschiffe
- Kennzeichnung für Gefahrgüter vorhanden?
- große Mengen von Betriebsstoffen vorhanden
- (teilweises) Entladen nicht eigentliche Aufgabe der Feuerwehr
speziell Tankschiffe
- Ansammlung von brennbaren Dämpfen um das Schiff herum möglich
- evtl. Gasspüranlage installiert
Containerschiffe
- Inhalte der Container kann ggf. nur mithilfe der Ladeliste (beim Schiffsführer) bestimmt werden
- Zugang zu unterschiedlich hoch gestapelten Containern am Besten mit Steckleitern
- nach Havarie oder bei Schlagseite (auch durch Löschwasser) sind gestapelte Container evtl. nicht mehr stabil
- Evtl. Gefahr durch begaste Container
Hafen
- spezielle Einrichtungen, z.B. zur Rückhaltung von Gefahrstoffen
- Zugang zu Schiffen über tragbare Leitern oder Drehleiter möglich
Laden und Entladen ("Löschen")
- bei Tankschiffen sind am Schiff (vorne und hinten) und an der Landstation jeweils zwei Not-Aus-Schalter um den Vorgang zu stoppen
Weblinks
- Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, mit Informationen aus vielen Bereichen
Quellenangabe
- Fiß, Manfred: Die Roten Hefte Nr. 85: Einsätze auf Schiffen. Kohlhammer, Stuttgart 2006.
- Lehrunterlage „Brandbekämpfung auf Binnenschiffen“, Feuerwehrakademie Hamburg.
Stichwörter
Boot, Wasserfahrzeug, Dampfer, Frachter, Kahn, Kutter, Yacht, Fähre
allgemein/schiffsunfall.txt · Zuletzt geändert: 08.11.2020 12:00 von christoph_ziehr
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