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Stoff | ERWÄRMTER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G., bei oder über 100 °C und, bei Stoffen mit einem Flammpunkt, unter seinem Flammpunkt |
UN-Nummer | 3257 |
Gefahrnummer | 99 |
ADR-Gefahrzettel | |
ADR-Klasse | 9 |
Klassifizierungscode | M9 |
Verpackungsgruppe | III |
ERI-Card | 9-08 |
Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.
Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: http://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=32572025
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Diskussion
Hallo,
ich glaube statt
„ERWÄRMTER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G., bei oder über 100 °C und, bei Stoffen mit einem Flammpunkt, unter seinem Flammpunkt“
sollte es folgendermaßen lauten:
ERWÄRMTER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G., bei oder über 100 °C und, bei Stoffen mit einem Schmelzpunkt, unter dem Flammpunkt
LG Stefanie