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cbrn:ericards:klasse_7:29781825

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RADIOAKTIVE STOFFE, URANIUMHEXAFLUORID, nicht spaltbar oder spaltbar, freigestellt - UN 2978 - Gefahrnr. 768 - ERICard-Nr. 7-05 - UN2978

Stoff RADIOAKTIVE STOFFE, URANIUMHEXAFLUORID, nicht spaltbar oder spaltbar, freigestellt
UN-Nummer 2978
Gefahrnummer 768
ADR-Gefahrzettel 7X+ +
ADR-Klasse 7
Klassifizierungscode
Verpackungsgruppe
ERI-Card 7-05

Unfall-Hilfeleistung

Radioaktiver Stoff (Uranhexafluorid)

1. Eigenschaften.

  • Das chemische Gefährdungspotential ist wesentlich größer als das radiologische.
  • Ätzend, kann Haut, Augen und Atemwege schädigen.
  • Die Gefahrzettel der Klasse 7 geben Hinweise auf die maximale Dosisleistung an der Oberfläche des unbeschädigten Versandstückes: Kategorie I-WEISS: 0,005 mSv/h Kategorie II-GELB: 0,5 mSv/h Kategorie III-GELB: 2 mSv/h (bei Transporten unter ausschließlicher Verwendung: 10 mSv/h).

2. Gefahren.

  • Gefahr einer Kettenreaktion.
  • Externes Bestrahlungsrisiko bei unbeschädigten Versandstücken: nur für Versandstücke der Kategorien II-GELB und III-GELB.
  • Kontaminations- und Inkorporationsgefahr nur bei beschädigten Versandstücken.
  • Erwärmung von Behältern kann zum Druckanstieg und Bersten führen.
  • Entwickelt radioaktive, giftige und ätzende Dämpfe, auch im Brandfall.
  • Reaktion mit Wasser unter Bildung gefährlicher Gase.
  • Kann Metalle angreifen, hierbei Wasserstoffgas entwickeln und mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden.
  • Das Gas kann unsichtbar sein, in Kanalisation und Kellerräume eindringen oder die Atemluft in geschlossenen Räumen verdrängen.

3. Persönlicher Schutz.

  • Chemikalienschutzanzug bei Arbeiten im Wirkbereich des Stoffes oder der Dämpfe
  • Personendosimeter und Dosisleistungsmeßgerät

4. Einsatz-Massnahmen.

4.1 Allgemeine Massnahmen.

  • SOFORT FACHLEUTE HINZUZIEHEN.
  • Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des Gefahrenbereichs anlegen.
  • Gefahr für die Öffentlichkeit! Personen in der Nähe auffordern, in Gebäuden zu bleiben, Fenster und Türen zu schließen und Klimaanlagen abzustellen. Evakuierung von Personen erwägen.
  • Gefahrenbereich: Absperrung bei einer lokale gesetzliche Dosisleistung festlegen.
  • Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.
  • Zuständige Behörden benachrichtigen.

4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.

  • Ausgetretenen Stoff oder aus einer Abschirmung herausgefallenen Strahler nicht berühren.
  • Lecks wenn möglich schließen.
  • Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen.
  • Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
  • Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.

4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).

  • Nicht mit Wasser oder Schaum löschen.
  • Mit Pulver löschen.
  • Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
  • Behälter mit Wasser kühlen. Kein Wasser auf Leckstellen oder Sicherheitseinrichtungen geben
  • Unbeschädigte Behälter aus der Wärmestrahlung entfernen.
  • Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten.

5. Erste Hilfe.

  • Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
  • Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
  • Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden.
  • Betroffene Personen aus dem Gefahrenbereich retten, beachte die Gefährdung durch radioaktive Strahlung
  • Erste Hilfe darf nur von Einsatzkräften mit geeigneter Schutzausrüstung geleistet werden.
  • Kontaminierte Kleidung sofort entfernen, hierbei (z.B mit einer Maske) die Atemwege schützen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen.

6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.

  • Säurebeständige Ausrüstung einsetzen.
  • Ausgetretenes Produkt in belüfteten und mit Absorptionsfiltern ausgestatteten Behältern aufnehmen.
  • Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort Fachberater hinzuziehen.

7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.

7.1 Ablegen der Schutzkleidung.

  • Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen.
  • Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug Einsatzkräfte mit Messgerät auf Kontamination überprüfen.

7.2 Reinigung der Ausrüstung.

Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.

Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: https://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=29781825

© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2024.

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