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cbrn:ericards:klasse_2:19561100

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VERDICHTETES GAS, N.A.G. - UN 1956 - Gefahrnr. 20 - ERICard-Nr. 2-04 - UN1956

Stoff VERDICHTETES GAS, N.A.G.
UN-Nummer 1956
Gefahrnummer 20
ADR-Gefahrzettel
ADR-Klasse 2
Klassifizierungscode 1A
Verpackungsgruppe
ERI-Card 2-04

Unfall-Hilfeleistung

Verdichtetes Gas, erstickend

1. Eigenschaften.

  • Erstickend! Das Gas wirkt ohne vorherige Wahrnehmung!
  • Nicht entzündbar
  • Das Gas ist viel schwerer als Luft.

2. Gefahren.

  • Erwärmung des Behälters führt zu Druckanstieg und Berstgefahr mit schlagartiger Freisetzung von Gas.
  • Das Gas kann unsichtbar sein, in Kanalisation und Kellerräume eindringen oder die Atemluft in geschlossenen Räumen verdrängen.

3. Persönlicher Schutz.

  • Umluftunabhängiger Atemschutz

4. Einsatz-Massnahmen.

4.1 Allgemeine Massnahmen.

  • Mit dem Wind vorgehen.
  • Gefahr für die Öffentlichkeit! Personen in der Nähe auffordern, in Gebäuden zu bleiben, Fenster und Türen zu schließen und Klimaanlagen abzustellen. Evakuierung von Personen erwägen.
  • Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.
  • Personen auffordern, Kellerräume, Kanalisation oder andere geschlossene tieferliegende Räume zu verlassen und nicht wieder zu betreten.

4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.

  • Lecks wenn möglich schließen.
  • Gaswolke mit Sprühstrahl niederschlagen oder verwirbeln.
  • Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
  • Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.

4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).

  • Behälter mit Wasser kühlen.
  • Aus geschützter Stellung arbeiten, um Gefährdung der Einsatzkräfte zu reduzieren. Mobile Wasserwerfer verwenden.
  • Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
  • Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten.

5. Erste Hilfe.

  • Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.

6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.

7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.

7.1 Ablegen der Schutzkleidung.

  • Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.

7.2 Reinigung der Ausrüstung.

Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.

Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: http://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=19561100

© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2019.

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cbrn/ericards/klasse_2/19561100.txt · Zuletzt geändert: 13.11.2019 21:49 (Externe Bearbeitung)