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cbrn:ericards:klasse_2:19531097

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VERDICHTETES GAS, GIFTIG, ENTZÜNDBAR, N.A.G. - UN 1953 - Gefahrnr. 263 - ERICard-Nr. 2-13 - UN1953

Stoff VERDICHTETES GAS, GIFTIG, ENTZÜNDBAR, N.A.G.
UN-Nummer 1953
Gefahrnummer 263
ADR-Gefahrzettel +
ADR-Klasse 2
Klassifizierungscode 1TF
Verpackungsgruppe
ERI-Card 2-13

Unfall-Hilfeleistung

Verdichtetes Gas, entzündbar und giftig

1. Eigenschaften.

  • Bildet mit Luft explosionsfähige Gemische.
  • Giftig beim Einatmen.

2. Gefahren.

  • Erwärmung des Behälters führt zu Druckanstieg und Berstgefahr mit schlagartiger Freisetzung von brennbarem Gas.
  • Entwickelt im Brandfall giftige oder reizende Gase oder Dämpfe.
  • Das Gas kann unsichtbar sein, in Kanalisation und Kellerräume eindringen oder die Atemluft in geschlossenen Räumen verdrängen.

3. Persönlicher Schutz.

  • Umluftunabhängiger Atemschutz
  • Einsatzkräfte vor Strahlungswärme schützen! Wassersprühstrahl (Hydroschild) oder andere geeignete Maßnahmen

4. Einsatz-Massnahmen.

4.1 Allgemeine Massnahmen.

  • Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen.
  • Gefahr für die Öffentlichkeit! Personen in der Nähe auffordern, in Gebäuden zu bleiben, Fenster und Türen zu schließen und Klimaanlagen abzustellen. Evakuierung von Personen erwägen.
  • Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des Gefahrenbereichs anlegen.
  • Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.
  • Personen auffordern, Kellerräume, Kanalisation oder andere geschlossene tieferliegende Räume zu verlassen und nicht wieder zu betreten.

4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.

  • Lecks wenn möglich schließen.
  • Keine funkenreißenden Werkzeuge verwenden. Explosionsgeschützte Ausrüstung einsetzen.
  • Gaswolke mit Sprühstrahl niederschlagen oder verwirbeln.
  • Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
  • Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.

4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).

  • Behälter mit Wasser kühlen.
  • Falls ohne Risiko möglich, Gaszufuhr absperren.
  • Gasflamme nicht löschen, außer wenn unbedingt notwendig.
  • Aus geschützter Stellung arbeiten, um Gefährdung der Einsatzkräfte zu reduzieren. Mobile Wasserwerfer verwenden.
  • Mit Sprühstrahl oder Pulver löschen.
  • Nicht mit Vollstrahl löschen.
  • Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
  • Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten.

5. Erste Hilfe.

  • Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
  • Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
  • Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen.
  • Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden.

6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.

7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.

7.1 Ablegen der Schutzkleidung.

  • Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.

7.2 Reinigung der Ausrüstung.

Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.

Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: https://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=19531097

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cbrn/ericards/klasse_2/19531097.txt · Zuletzt geändert: 23.06.2024 19:41 von 127.0.0.1