cbrn:ericards:klasse_2:33092100
Auf dieser Seite sehen Sie die schreibgeschützte und geprüfte Version eines Artikels aus dem Einsatzleiterwiki-Projekt. Wenn Sie einen Artikel bearbeiten bzw. am Projekt aktiv mitarbeiten möchten, so besuchen Sie bitte das bearbeitbare Wiki. Für weitere Informationen zum Projekt allgemein rufen Sie bitte diese Seite auf.
VERFLÜSSIGTES GAS, GIFTIG, ENTZÜNDBAR, ÄTZEND, N.A.G. - UN 3309 - Gefahrnr. 263 - ERICard-Nr. 2-29 - UN3309
Stoff | VERFLÜSSIGTES GAS, GIFTIG, ENTZÜNDBAR, ÄTZEND, N.A.G. |
UN-Nummer | 3309 |
Gefahrnummer | 263 |
ADR-Gefahrzettel | + + |
ADR-Klasse | 2 |
Klassifizierungscode | 2TFC |
Verpackungsgruppe | |
ERI-Card | 2-29 |
Unfall-Hilfeleistung
Verflüssigtes Gas, entzündbar und giftig
1. Eigenschaften.
- Ätzend, kann Haut, Augen und Atemwege schädigen.
- Bildet mit Luft explosionsfähige Gemische.
- Giftig bei Einatmen oder Hautkontakt
2. Gefahren.
- Entwickelt im Brandfall giftige oder reizende Gase oder Dämpfe.
- Erwärmung des Behälters führt zu Druckanstieg und Berstgefahr mit schlagartiger Freisetzung einer giftigen und entzündbaren Dampfwolke (Gefahr eines BLEVE), die explodieren und sich mit einer Druckwelle (Dampfwolkenexplosion) ausbreiten kann.
- Kontakt mit dem flüssigen Stoff führt zu Erfrierungen und schweren Augenverletzungen.
- Kann Metalle angreifen, hierbei Wasserstoffgas entwickeln und mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden.
- Das Gas kann unsichtbar sein, in Kanalisation und Kellerräume eindringen oder die Atemluft in geschlossenen Räumen verdrängen.
3. Persönlicher Schutz.
- Einsatzkräfte vor Strahlungswärme schützen! Wassersprühstrahl (Hydroschild) oder andere geeignete Maßnahmen
- Kälte-isolierende Unterkleidung und dicke Handschuhe aus Textil- oder Leder
- Unter dem Schutzanzug gegebenenfalls Feuerschutzkleidung nach EN 469 tragen.
4. Einsatz-Massnahmen.
4.1 Allgemeine Massnahmen.
- Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen.
- Gefahr für die Öffentlichkeit! Personen in der Nähe auffordern, in Gebäuden zu bleiben, Fenster und Türen zu schließen und Klimaanlagen abzustellen. Evakuierung von Personen erwägen.
- Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des Gefahrenbereichs anlegen.
- Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.
- Personen auffordern, Kellerräume, Kanalisation oder andere geschlossene tieferliegende Räume zu verlassen und nicht wieder zu betreten.
4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.
- Lecks wenn möglich schließen.
- Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen.
- Keine funkenreißenden Werkzeuge verwenden. Explosionsgeschützte Ausrüstung einsetzen.
- Gaswolke mit Sprühstrahl niederschlagen oder verwirbeln. Sprühstrahl nicht mit flüssigem Produkt in Berührung kommen lassen.
- Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
- Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.
- Um die Gefährdung durch zündfähige und giftige Dämpfe zu vermindern, Flüssigkeit z.B. mit Schaum abdecken.
4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).
- Behälter mit Wasser kühlen.
- Falls ohne Risiko möglich, Gaszufuhr absperren.
- Gasflamme nicht löschen, außer wenn unbedingt notwendig.
- Aus geschützter Stellung arbeiten, um Gefährdung der Einsatzkräfte zu reduzieren. Mobile Wasserwerfer verwenden.
- Mit Sprühstrahl oder Pulver löschen.
- Nicht mit Vollstrahl löschen.
- Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
- Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten.
5. Erste Hilfe.
- Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
- Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen.
- Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
- Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen.
- Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden.
- Erfrorene Körperteile vorsichtig mit kaltem Wasser auftauen.
6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.
- Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort Fachberater hinzuziehen.
7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.
7.1 Ablegen der Schutzkleidung.
- Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen.
- Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen.
- Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten.
7.2 Reinigung der Ausrüstung.
- Vor Verlassen der Einsatzstelle Fachleute hinzuziehen.
Quelle und Copyright
Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.
Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: https://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=33092100
© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2024.
http://www.cefic.org - Tel +32 (0)2 436 9300
cbrn/ericards/klasse_2/33092100.txt · Zuletzt geändert: 23.06.2024 19:47 von 127.0.0.1
Diskussion