Erkennung alternativer Fahrzeugantriebe

 

Maßnahmen

Anwendung der AUTO-Regel bei der Erkundung

Erkundung allgemein

Kennzeichnung nach ISO 17840

Insbesondere Nutzfahrzeuge sind ggf. nach ISO 17840 gekennzeichnet:

herkömmliche Kraftstoffe

Kennzeichnung nach ISO 17840 für BenzinBenzin

Kennzeichnung nach ISO 17840 für DieselDiesel

Kennzeichnung nach ISO 17840 für Diesel-HydraulischDiesel-Hydraulisch

Elektro und Hybrid

LPG (Flüssiggas)

CNG/LNG (Erdgas)

Dimetyhlether

Kennzeichnung nach ISO 17840 für DimetyhletherDimetyhlether

Wasserstoff

weitere Hinweise

Merkmale Elektro- und Hybridfahrzeuge

Vorgehenshinweise Elektro-/Hybridfahrzeuge

Merkmale Hybridfahrzeuge

zusätzliche Merkmale reiner Elektrofahrzeuge

E-Kennzeichen

E-Kennzeichen

Seit September 2015 werden Kennzeichen, die auf ein E enden, an Hybrid- und reine Elektrofahrzeuge vergeben. Sie ermöglichen dem Besitzer einige Vorteile, sind aber freiwillig, d.h. nicht jedes Hybrid-/Elektrofahrzeug ist mit einem E-Kennzeichen versehen. Ist an einem Fahrzeug aber ein solches Kennzeichen angebracht, so kann sicher davon ausgegangen werden dass es sich um einen entsprechenden Antrieb handelt.

Merkmale Autogasfahrzeuge (LPG; Flüssiggas)

Vorgehenshinweise Autogasfahrzeuge (LPG)

Merkmale Erdgasfahrzeuge (CNG und LNG)

Vorgehenshinweise Erdgasfahrzeuge (CNG und LNG)

Merkmale Wasserstofffahrzeuge

Vorgehenshinweise Wasserstofffahrzeuge

Quellenangabe