Klasse 6.1 Giftige Stoffe
zu treffende Maßnahmen
ERICards aller Stoffe der ADR-Klasse 6.1
Atem- und Körperschutz
anlegen
Hautkontakt mit freien Stoffen unbedingt vermeiden
Bei Kontakt sofort
Dekon-Maßnahmen
und ärztliche Untersuchung einleiten
bis zum Vorliegen genauerer Informationen gelten die allgemeinen
Gefahrenbereich- und Absperrgrenzen
:
Gefahrenbereich: 50 Meter
Absperrbereich: 100 Meter
Ausbreitung verhindern, Stoff auffangen, Leck abdichten
Kanalisation, tiefere Räume und Gewässer sichern
Feststellen der Konzentration des Schadstoffs (z.B. durch
Prüfröhrchen
)
Achtung
: Die Bestimmung des genauen Messwerts ist mit den üblichen Messgeräten der Feuerwehr nicht möglich, Messungen sind nur qualitativ (Stoff vorhanden ja/nein)!
Bei Brandeinwirkung auf Druckbehälter: siehe zusätzliche Maßnahmen unter
Brandeinwirkung auf Druckgasbehälter ("Gasflaschen")
ggf.
Löschwasserrückhaltung einrichten
Ggf. Experten hinzuziehen (
TUIS
,
Giftnotruf
, Gesundheitsamt)
besondere Gefahren
Dämpfe, Stäube und Brandgase haben toxische Wirkung auf den Körper, akut oder Langzeitschäden (z.B. Krebs)
Umwelt-/ Wassergefährdung
Kontamination von Lebensmitteln; strenge Einsatzhygiene
Kontaminationsverschleppung durch kontaminiertes Löschwasser
Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise
Vergiftungserscheinungen können u.U. erst nach einiger Zeit auftreten
besondere Stoffe der Klasse 6.1
Blausäure
Lewisit
N-Lost
S-Lost
Sarin
Soman
Tabun
VX
Quellenangabe
Lehrgangsunterlagen ABC 1 an der LFKS Rheinland-Pfalz im August 2007
FwDV
500 Stand 2012