Einsatzleiterwiki

Das elektronische Einsatzleiterhandbuch

Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


cbrn:ericards:klasse_6-1:29911833

Auf dieser Seite sehen Sie die schreibgeschützte und geprüfte Version eines Artikels aus dem Einsatzleiterwiki-Projekt. Wenn Sie einen Artikel bearbeiten bzw. am Projekt aktiv mitarbeiten möchten, so besuchen Sie bitte das bearbeitbare Wiki. Für weitere Informationen zum Projekt allgemein rufen Sie bitte diese Seite auf.

CARBAMAT-PESTIZID, FLÜSSIG, GIFTIG, ENTZÜNDBAR - UN 2991 - Gefahrnr. 663 - ERICard-Nr. 6-32 - UN2991 - Wählen Sie diesen Eintrag, wenn zwei Stoffe die gleiche UN-Nummer haben und sich in der Gefahrnummer unterscheiden und Ihnen diese nicht bekannt ist

Stoff CARBAMAT-PESTIZID, FLÜSSIG, GIFTIG, ENTZÜNDBAR
UN-Nummer 2991
Gefahrnummer 663
ADR-Gefahrzettel +
ADR-Klasse 6.1
Klassifizierungscode TF2
Verpackungsgruppe I
ERI-Card 6-32

Unfall-Hilfeleistung

Sehr giftiger flüssiger Stoff, entzündbar

1. Eigenschaften.

  • Gefährlich für Haut, Augen und Atemwege.
  • Sehr giftig bei Verschlucken, Einatmen und Hautkontakt.
  • Flammpunkt unter 60°C.
  • Nicht oder nur teilweise mischbar mit Wasser (weniger als 10%), leichter als Wasser.

2. Gefahren.

  • Die Hitzeeinwirkung auf Behälter führt zu Druckanstieg mit Berstgefahr und nachfolgender Explosion.
  • Entwickelt giftige und reizende Dämpfe, auch im Brandfall.
  • Kann mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.
  • Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft. Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und Kellerräume eindringen.

3. Persönlicher Schutz.

4. Einsatz-Massnahmen.

4.1 Allgemeine Massnahmen.

  • Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen.
  • Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des Gefahrenbereichs anlegen.
  • Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.

4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.

  • Lecks wenn möglich schließen.
  • Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen.
  • Keine funkenreißenden Werkzeuge verwenden. Explosionsgeschützte Ausrüstung einsetzen.
  • Flüssigkeit mit Sand, Erde oder anderen geeigneten Materialien aufnehmen oder mit Schaum abdecken.
  • Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
  • Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.

4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).

  • Behälter mit Wasser kühlen.
  • Mit Schaum oder Pulver löschen, danach mit Schaum abdecken.
  • Nicht mit Wasser löschen.
  • Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
  • Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten.

5. Erste Hilfe.

  • Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
  • Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
  • Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen.
  • Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Hautbereiche mit Seife und viel Wasser spülen.
  • Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden.

6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.

  • Beim Umpumpen auf ausreichende Erdung achten.
  • Explosionsgeschützte Pumpen einsetzen. Bei Elektropumpen auf geeignete Temperaturklasse achten. Mindestens T3 !
  • Mineralölbeständige Ausrüstung einsetzen.
  • Ausgetretenes Produkt in dicht schließende Behälter aufnehmen.

7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.

7.1 Ablegen der Schutzkleidung.

  • Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug, kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser/Seifenlösung abspülen.
  • Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen.
  • Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten.

7.2 Reinigung der Ausrüstung.

Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.

Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: https://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=29911833

© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2024.

http://www.cefic.org - Tel +32 (0)2 436 9300

Diese Website verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Website stimmen Sie dem Speichern von Cookies auf Ihrem Computer zu. Außerdem bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzbestimmungen gelesen und verstanden haben. Wenn Sie nicht einverstanden sind, verlassen Sie die Website.Weitere Information

Diskussion

Geben Sie Ihren Kommentar ein. Wiki-Syntax ist zugelassen:
 
cbrn/ericards/klasse_6-1/29911833.txt · Zuletzt geändert: 23.06.2024 19:45 von 127.0.0.1