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Kühlung mit Leitungswasser (ca. 20 °C) nur bei kleineren Verbrennungen (bis ca. 5% der Körperoberfläche) zum Zweck der Schmerzbekämpfung. Größere Verbrennungen nach dem Ablöschen NICHT kühlen!
Die Kühlung dient rein der Schmerzbekämpfung, Gewebe kann dadurch nicht gerettet werden!
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