cbrn:ericards:klasse_4-2:18541045
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BARIUMLEGIERUNGEN, PYROPHOR - UN 1854 - Gefahrnr. 43 - ERICard-Nr. 4-35 - UN1854
Stoff | BARIUMLEGIERUNGEN, PYROPHOR |
UN-Nummer | 1854 |
Gefahrnummer | 43 |
ADR-Gefahrzettel | |
ADR-Klasse | 4.2 |
Klassifizierungscode | S4 |
Verpackungsgruppe | I |
ERI-Card | 4-35 |
Unfall-Hilfeleistung
Selbstentzündlicher Stoff
1. Eigenschaften.
- Flammpunkt unter 60°C.
- Leicht oder spontan entzündbar.
- Gefährlich für Augen und Atemwege.
- Gefährliche Reaktion mit Wasser, bei Brand oder Brandeinwirkung.
2. Gefahren.
- Die Hitzeeinwirkung auf Behälter führt zu Druckanstieg mit Berstgefahr und nachfolgender Explosion.
- Kann mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.
- Entwickelt giftige und reizende Dämpfe bei starker Erwärmung oder Brand.
- Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft. Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und Kellerräume eindringen.
3. Persönlicher Schutz.
- Umluftunabhängiger Atemschutz
- Chemikalienbeständige Kleidung bei Kontaminationsgefahr.
- Unter dem Schutzanzug gegebenenfalls Feuerschutzkleidung nach EN 469 tragen.
4. Einsatz-Massnahmen.
4.1 Allgemeine Massnahmen.
- Mit dem Wind vorgehen.
- Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen.
- Ladung trocken halten. Kontakt mit Wasser vermeiden.
- Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.
4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.
- Lecks wenn möglich schließen.
- Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen.
- Keine funkenreißenden Werkzeuge verwenden. Explosionsgeschützte Ausrüstung einsetzen.
- Falls der Stoff flüssig ist, auf explosionsfähige Atmosphäre überprüfen.
- Flüssigkeit mit trockenem Sand oder anderen geeigneten trockenen Materialien aufnehmen.
- Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
- Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.
4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).
- Behälter mit Wasser kühlen.
- Mit Pulver löschen.
- Nicht mit Wasser, Schaum oder Kohlendioxid löschen.
- Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
5. Erste Hilfe.
- Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
- Kontaminierte Kleidung sofort mit viel Wasser spülen und dann entfernen.
- Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
- Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen.
- Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Hautbereiche mit Seife und viel Wasser spülen.
- Betroffene Hautbereiche mit viel Wasser spülen.
6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.
- Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort Fachberater hinzuziehen.
7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.
7.1 Ablegen der Schutzkleidung.
- Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen.
- Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen.
- Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten.
7.2 Reinigung der Ausrüstung.
- Vor Abtransport von der Einsatzstelle mit Wasser abspülen.
Quelle und Copyright
Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.
Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: https://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=18541045
© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2024.
http://www.cefic.org - Tel +32 (0)2 436 9300
cbrn/ericards/klasse_4-2/18541045.txt · Zuletzt geändert: 23.06.2024 19:41 von 127.0.0.1
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