cbrn:ericards:klasse_2:31581965
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GAS, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG, N.A.G. - UN 3158 - Gefahrnr. 22 - ERICard-Nr. 2-49 - UN3158
Stoff | GAS, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG, N.A.G. |
UN-Nummer | 3158 |
Gefahrnummer | 22 |
ADR-Gefahrzettel | |
ADR-Klasse | 2 |
Klassifizierungscode | 3A |
Verpackungsgruppe | |
ERI-Card | 2-49 |
Unfall-Hilfeleistung
Tiefgekühltes verflüssigtes Gas, erstickend
1. Eigenschaften.
- In flüssiger Form hat der Stoff sehr tiefe Temperaturen.
- Erstickend! Das Gas wirkt ohne vorherige Wahrnehmung!
- Nicht entzündbar
2. Gefahren.
- Erwärmung des Behälters führt zu Druckanstieg und Berstgefahr mit schlagartiger Freisetzung einer Dampfwolke, die sich mit einer Druckwelle ausbreiten kann (Gefahr eines BLEVE).
- Kontakt mit dem flüssigen Stoff läßt viele Materialien einschließlich der Schutzkleidung spröde werden.
- Das Gas kann unsichtbar sein, in Kanalisation und Kellerräume eindringen oder die Atemluft in geschlossenen Räumen verdrängen.
3. Persönlicher Schutz.
- Umluftunabhängiger Atemschutz
4. Einsatz-Massnahmen.
4.1 Allgemeine Massnahmen.
- Mit dem Wind vorgehen.
- Gefahr für die Öffentlichkeit! Personen in der Nähe auffordern, in Gebäuden zu bleiben, Fenster und Türen zu schließen und Klimaanlagen abzustellen. Evakuierung von Personen erwägen.
- Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.
- Personen auffordern, Kellerräume, Kanalisation oder andere geschlossene tieferliegende Räume zu verlassen und nicht wieder zu betreten.
4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.
- Lecks wenn möglich schließen.
- Gaswolke mit Sprühstrahl niederschlagen oder verwirbeln.
- Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
- Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.
4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).
- Behälter mit Wasser kühlen.
- Kein Wasser auf Leckstellen oder Sicherheitseinrichtungen geben.
- Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
- Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten.
5. Erste Hilfe.
- Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.
- Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort Fachberater hinzuziehen.
7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.
7.1 Ablegen der Schutzkleidung.
- Kontaminierte Kleidung so schnell wie möglich, noch vor dem Verlassen der Einsatzstelle, ablegen.
7.2 Reinigung der Ausrüstung.
- Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
Quelle und Copyright
Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.
Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: https://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=31581965
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cbrn/ericards/klasse_2/31581965.txt · Zuletzt geändert: 23.06.2024 19:46 von 127.0.0.1
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