cbrn:ericards:klasse_2:10490402
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WASSERSTOFF, VERDICHTET - UN 1049 - Gefahrnr. 23 - ERICard-Nr. 2-10 - UN1049
Stoff | WASSERSTOFF, VERDICHTET |
UN-Nummer | 1049 |
Gefahrnummer | 23 |
ADR-Gefahrzettel | |
ADR-Klasse | 2 |
Klassifizierungscode | 1F |
Verpackungsgruppe | |
ERI-Card | 2-10 |
Unfall-Hilfeleistung
Verdichtetes Gas, entzündbar
1. Eigenschaften.
- Bildet mit Luft explosionsfähige Gemische.
- Erstickend! Das Gas wirkt ohne vorherige Wahrnehmung!
2. Gefahren.
- Erwärmung des Behälters führt zu Druckanstieg und Berstgefahr mit schlagartiger Freisetzung von brennbarem Gas.
- Entwickelt giftige und reizende Dämpfe bei starker Erwärmung oder Brand.
- Das Gas kann unsichtbar sein, in Kanalisation und Kellerräume eindringen oder die Atemluft in geschlossenen Räumen verdrängen.
3. Persönlicher Schutz.
- Umluftunabhängiger Atemschutz
- Einsatzkräfte vor Strahlungswärme schützen! Wassersprühstrahl (Hydroschild) oder andere geeignete Maßnahmen
4. Einsatz-Massnahmen.
4.1 Allgemeine Massnahmen.
- Mit dem Wind vorgehen.
- Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen.
- Gefahr für die Öffentlichkeit! Personen in der Nähe auffordern, in Gebäuden zu bleiben, Fenster und Türen zu schließen und Klimaanlagen abzustellen. Evakuierung von Personen erwägen.
- Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.
- Personen auffordern, Kellerräume, Kanalisation oder andere geschlossene tieferliegende Räume zu verlassen und nicht wieder zu betreten.
4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.
- Lecks wenn möglich schließen.
- Keine funkenreißenden Werkzeuge verwenden. Explosionsgeschützte Ausrüstung einsetzen.
- Gaswolke mit Sprühstrahl niederschlagen oder verwirbeln.
- Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
- Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.
4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).
- Behälter mit Wasser kühlen.
- Falls ohne Risiko möglich, Gaszufuhr absperren.
- Gasflamme nicht löschen, außer wenn unbedingt notwendig.
- Aus geschützter Stellung arbeiten, um Gefährdung der Einsatzkräfte zu reduzieren. Mobile Wasserwerfer verwenden.
- Mit Sprühstrahl oder Pulver löschen.
- Nicht mit Vollstrahl löschen.
- Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
- Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten.
5. Erste Hilfe.
- Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
- Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
- Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen.
6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.
- Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort Fachberater hinzuziehen.
7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.
7.1 Ablegen der Schutzkleidung.
- Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
7.2 Reinigung der Ausrüstung.
- Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
Quelle und Copyright
Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.
Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: https://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=10490402
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http://www.cefic.org - Tel +32 (0)2 436 9300
cbrn/ericards/klasse_2/10490402.txt · Zuletzt geändert: 23.06.2024 19:38 von 127.0.0.1
Diskussion
Hallo, hier eine Frage:
Braucht man für den gewerblichen Trassport von Wasserstoff einen Gfahrgutführerschein?
Besten Dank!
Martin Müller