ERWÄRMTER FLÜSSIGER STOFF, ENTZÜNDBAR, N.A.G., mit einem Flammpunkt über 60 °C, bei oder über seinem Flammpunkt - UN 3256 - Gefahrnr. 30 - ERICard-Nr. 3-02 - UN3256

Stoff ERWÄRMTER FLÜSSIGER STOFF, ENTZÜNDBAR, N.A.G., mit einem Flammpunkt über 60 °C, bei oder über seinem Flammpunkt
UN-Nummer 3256
Gefahrnummer 30
ADR-Gefahrzettel
ADR-Klasse 3
Klassifizierungscode F2
Verpackungsgruppe III
ERI-Card 3-02

Unfall-Hilfeleistung

Entzündbarer flüssiger Stoff

1. Eigenschaften.

2. Gefahren.

3. Persönlicher Schutz.

4. Einsatz-Massnahmen.

4.1 Allgemeine Massnahmen.

4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.

4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).

5. Erste Hilfe.

6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.

7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.

7.1 Ablegen der Schutzkleidung.

7.2 Reinigung der Ausrüstung.

Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.

Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: https://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=32562024

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