Einsatzleiterwiki

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cbrn:biologisch:tierseuchen

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Tierseuchen

Die Zuständigkeit für einen Tierseucheneinsatz liegt bei der Veterinärbehörde. Die Feuerwehr wird hier nur ggf. in Amtshilfe tätig!

zu treffende Maßnahmen

  • Bis zur genaueren Festlegung bildet das Gelände des verdächtigen Betriebs den Gefahrenbereich
  • Einsatzabschnitte bilden, Funkkanaltrennung, Bereitstellungsraum einrichten
  • Festlegung der nötigen Schutzkleidung in Zusammenarbeit mit der Veterinärbehörde
  • So wenig Personal wie möglich in den Gefahrenbereich! Zugangs- und Ausgangsregelungen beachten.
    • Nur im Notfall (z.B. Menschenrettung) und nach Erkundung mit Einsatzfahrzeugen in Gefahrenbereich fahren. Dann sofortige Information der Veterinärbehörde!
    • Fahrzeuge und Geräte bleiben bis zu einer wirksam möglichen Desinfektion im Gefahrenbereich und gelten als kontaminiert
    • Abschließende Desinfektionsmaßnahmen (z.B. von Patieten) werden von der zuständigen Behörde festgelegt
    • strikte Einsatzstellenhygiene (nicht Trinken, Rauchen, Essen, …)
  • Einsatzkräfte in Zusammenarbeit mit der Veterinärbehörde über Ansteckungsmaßnahmen, Eigenschutzmaßnahmen und die Wichtigkeit der Verhinderung einer Kontaminationsverschleppung aufklären
  • Einsatzkräfte die in der Tierhaltung arbeiten oder mit gefährdeten (Haus-) Tieren in Kontakt kommen dürfen nicht im Gefahrenbereich eingesetzt werden
  • Einsatzdokumentation (z.B. eingesetzte Fahrzeuge, informierte Bevölkerung, getroffene Maßnahmen, …)
  • Pressearbeit erfolgt durch Veterinärbehörde bzw. gemeinsame Einsatzleitung
  • Verpflegung/Ablösung der Einsatzkräfte planen

besondere Gefahren

  • Übertragungswege teilweise ungeklärt
  • je nach Krankheitserreger sehr leichte Kontaminationsverschleppung

Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise

Desinfektionsschleusen für Fahrzeuge

  • vor der Einfahrt in den betroffenen Bereich:
    • Fahrzeuge waschen, um spätere Desinfektion zu vereinfachen
      Dieses Waschwasser kann nach Rücksprache mit der unteren Wasserbehörde ggf. direkt in die Kanalisation
    • Personen mit Einwegschutzkleidung ausstatten um spätere Desinfektion zu vereinfachen
  • wenn nötig, noch im Gefahrenbereich Grobreinigung der Fahrzeuge um Desinfektionsschleuse nicht mehr als nötig zu belasten
  • Aufbau der Wanne
    • stabile Teich- oder Deponiefolie, Fixierung durch Sandsäcke.
    • Durchfahrtsbreite nicht zu schmal festlegen!
    • Ein- und Ausfahrtsbereich mit Schlauchbrücken realisieren, Folie mit Nägeln oder Schrauben gegen Verrutschen sichern.
      Befahren muss ggf. auch mit tiefergelegten Fahrzeugen möglich sein!
    • Folie vor Beschädigung schützen: vorher Untergrund säubern, Teppiche oder Platten zum Schutz einlegen. Die Einlage muss beständig gegenüber dem Desinfektionsmittel sein!
  • Fahrzeuge nach Desinfektion ggf. nochmals waschen, um Folgeschäden durch Desinfektionsmittel (ätzende Wirkung) zu verhindern
  • Dokumentation der desinfizierten Fahrzeuge
  • Rückbau und Entsorgung von Bauteilen und Desinfektionsflüssigkeit in Absprache mit Veterinäramt und unterer Wasserbehörde

Kontaktdaten/Ansprechpartner

Wenn die zuständige Veterinärbehörde keine Auskünfte geben kann:

Quellenangabe

Stichwörter

Influenza, Neue Grippe, Schweinegrippe, H1N1, Vogelgrippe, Geflügelpest, H5N1

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cbrn/biologisch/tierseuchen.txt · Zuletzt geändert: 02.03.2017 22:18 von christoph_ziehr