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allgemein:polizeilagen

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Polizeilagen

z.B. Amok-Lage, Schießerei, Geiselnahme, …

zu treffende Maßnahmen

  • Information aller Einsatzkräfte!
  • Enge und permanente Absprache mit Polizei (Bildung gemeinsamer Einsatzleitung):
    • Beurteilung der Lage durch Polizei (u.a.: Wo befindet sich der Täter?)
    • Sicheren Ort für Aufstellungsort (z.B. Patientenablage bei MANV), Bereitstellungsraum, … wählen; außerhalb des Sichtbereichs des Täters!
    • Maßnahmen und deren Vorbereitung abstimmen
  • Nur in Bereich vorgehen der durch Polizei bereits gesichert wurde!
  • i.d.R. Menschenrettung aus dem betroffenen in den sicheren Bereich nur durch die Polizei!
  • Ggf. Brandschutz sicherstellen wenn mit Brandsätzen/Sprengstoffen gerechnet werden muss
  • Wenn möglich auf Sicherung von Beweismitteln Rücksicht nehmen (z.B. keine Leichen bewegen)
  • Ggf. Psychologische Betreuung Angehöriger und Einsatzkräfte

besondere Gefahren

  • Evtl. große Anzahl Verletzter/Betroffener
  • Unkonventionelle Gewaltmittel (z.B. improvisierte Sprengsätze)
  • Unberechenbarer Täter in Ausnahmesituation

Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise

  • Einsatzfahrzeuge bieten keinen ausreichenden Schutz als Deckung vor Schusswaffen!
  • Durch Schusswaffen verletzte Personen müssen schnell in ein geeignetes Krankenhaus gebracht werden
  • Angehörige kommen ggf. an die Einsatzstelle
  • Großes Medieninteresse, Auskünfte an Presse nur durch Polizei!

Quellenangabe

  • Präsentation „Bedrohungslagen Gewalt/Amok/Geiselnahme“, Dr. Rolf Erbe, Berliner Feuerwehr

Stichwörter

Amoklauf, Amok-Lauf, Gefahrenlage

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allgemein/polizeilagen.txt · Zuletzt geändert: 01.07.2017 01:06 (Externe Bearbeitung)