technische_hilfe:wasserschaden
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Wasserschaden
zu treffende Maßnahmen
- ggf. Energieversorger zur Abschaltung überschwemmter Elektroversorgung nachfordern
- bei überschwemmten Wohnungen ggf. angrenzende Nutzungseinheiten ebenfalls stromlos schalten lassen
- Gibt es Einrichtungen im Objekt die unbedingt auf Strom-/Wasserversorgung angewiesen sind (z.B. Dialyse-Praxis)?
besondere Gefahren
- Elektrischer Schlag aufgrund überschwemmter elektrischer Leitungen
- gefährliche Stoffe im betroffenen Bereich?
Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise
- bei überschwemmten Kellern, insbesondere wenn der Keller nicht für Wohn- oder geschäftliche Zwecke verwendet wird, sind Stromleitungen in der Regel nicht weiter herunter als in 1 m Höhe verlegt. Hierbei muss aber beachtet werden, dass eingesteckte elektrische Geräte auch eine Gefahr darstellen können wenn diese direkt auf dem Boden stehen.
- Feuerwehrstromerzeuger zum Betrieb der Tauchpumpe nutzen, Anschluss an Steckdosen im Schadensobjekt nur mit Fehlerstromschutzschalter
- Bei Schaden an der Wasserleitung: Zuständigkeit bis einschließlich der Wasseruhr liegt beim Versorger, dahinter beim Objekteigentümer
- Bei Überflutung großer Bereiche (z. B. Tiefgaragen kann auch das Technische Hilfswerk (THW) angefordert werden.
Quellenangabe
- B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie
Stichwörter
Wasser im Keller
technische_hilfe/wasserschaden.txt · Zuletzt geändert: 25.11.2024 18:03 von 127.0.0.1
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