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technische_hilfe:wasserschaden

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Wasserschaden

zu treffende Maßnahmen

  • ggf. Energieversorger zur Abschaltung überschwemmter Elektroversorgung nachfordern
    • bei überschwemmten Wohnungen ggf. angrenzende Nutzungseinheiten ebenfalls stromlos schalten lassen
  • Gibt es Einrichtungen im Objekt die unbedingt auf Strom-/Wasserversorgung angewiesen sind (z.B. Dialyse-Praxis)?

besondere Gefahren

  • Elektrischer Schlag aufgrund überschwemmter elektrischer Leitungen
  • gefährliche Stoffe im betroffenen Bereich?

Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise

  • bei überschwemmten Kellern, insbesondere wenn der Keller nicht für Wohn- oder geschäftliche Zwecke verwendet wird, sind Stromleitungen in der Regel nicht weiter herunter als in 1 m Höhe verlegt. Hierbei muss aber beachtet werden, dass eingesteckte elektrische Geräte auch eine Gefahr darstellen können wenn diese direkt auf dem Boden stehen.
  • Feuerwehrstromerzeuger zum Betrieb der Tauchpumpe nutzen, Anschluss an Steckdosen im Schadensobjekt nur mit Fehlerstromschutzschalter
  • Bei Schaden an der Wasserleitung: Zuständigkeit bis einschließlich der Wasseruhr liegt beim Versorger, dahinter beim Objekteigentümer
  • Bei Überflutung großer Bereiche (z. B. Tiefgaragen kann auch das Technische Hilfswerk (THW) angefordert werden.

Quellenangabe

  • B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

Stichwörter

Wasser im Keller

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technische_hilfe/wasserschaden.txt · Zuletzt geändert: 25.11.2024 18:03 von 127.0.0.1