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Die zu treffenden Maßnahmen unterscheiden sich teilweise je nach Unfallhergang und Flugzeugnutzung:
Niemals ohne Rückfrage/Freigabe auf Flugverkehrsflächen fahren (Start-/Landebahn, Vorfeld).
Von Fahrzeug mit Verbindung zum Tower „Geleitschutz“ geben lassen.
Bei noch laufenden Triebwerken muss in jedem Fall Abstand zum Triebwerk gehalten werden; kommt eine Person in den Gefahrenbereich vor der Einlassöffnung des Triebwerks kann diese komplett eingesogen und zerstückelt werden. Hinter den Triebwerken bzw. dem kompletten Flugzeug ist ein ausreichender Abstand zu halten, da selbst Fahrzeuge ansonsten einfach fortgeblasen werden können.
Um die Einlassöffnung des Triebwerks herum muss ein Abstand in einem Radius von mindestens 4 Metern gehalten werden, hinter dem Flugzeug ist ein Abstand von mindestens 100 Metern erforderlich.
Eine seitliche Annäherung ist möglich, wenn die Person nicht weiter nach vorne geht als die rote Markierung die am Triebwerk angebracht ist.
Nach Beanspruchung staut sich in Reifen/Fahrwerk Hitze an, wenn diese nicht durch Fahrtwind gekühlt werden. Brennende Reifen explodieren sehr wahrscheinlich. Kritische Punkte am Fahrwerk sind:
Ein einigermaßen sicherer Annäherungsweg ist schräg im 45°-Winkel auf das Fahrwerk zu (seitlich Gefahr durch Felgenteile/Bolzen, nach vorne und hinten durch Reifenteile).
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