cbrn:geraete:atemfilter
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Atemfilter
zu treffende Maßnahmen
besondere Einsatzgrundsätze zum Tragen von Filtergeräten
- Sauerstoffkonzentration in der Umgebungsluft mindestens 17% (19% bei CO-Filtern)
- kein Einsatz von Filtern wenn
- Arten und Eigenschaften der Atemgifte unbekannt sind
- Filter gegen Art oder Höhe der Konzentration nicht schützt
- starke Flocken- und Staubbildung
- Einsatzgrenzen der Filter beachten. Im Zweifel Isoliergeräte verwenden.
- nur gegen bei Filterdurchbruch riech- oder schmeckbare Schadstoffe einsetzen. Möglichkeit der Beeinträchtigung des Geruchssinns beachten. Herstellerangaben beachten.
- auf Funkenflug und Feuer achten
Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise
Filterklassen nach DIN 3181
Gasfilter | zulässige Schadstoffkonzentration |
---|---|
Klasse 1 | 0,1 Vol.-% (1.000 ppm) |
Klasse 2 | 0,5 Vol.-% (5.000 ppm) |
Klasse 3 | 1,0 Vol.-% (10.000 ppm) |
Kennbuchstaben und Kennfarben nach DIN 3181
Kennbuchstaben | Kennfarbe | Schadstoffe |
---|---|---|
A | braun | Organische Dämpfe |
AX | braun | Dämpfe organischer Verbindungen mit Siedepunkt < 65 °C |
B | grau | Anorganische Gase und Dämpfe |
E | gelb | Schwefeldioxid, Hydrogenchlorid (auch bekannt als Chlorwasserstoff oder Salzsäure) |
K | grün | Ammoniak |
Co | grau | Kohlenstoffmonoxid |
Hg | rot | Quecksilberdampf |
NO | blau | Nitrose Gase |
Reaktor | orange | radioaktives Jod und Jodmethan |
Quellenangabe
- B1-Lehrgang 02/2012 am Führungs- und Schulungszentrum der BF Köln
Stichwörter
ABEK
cbrn/geraete/atemfilter.1341859638.txt.gz · Zuletzt geändert: 09.07.2012 20:47 von christoph_ziehr
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