cbrn:geraete:atemfilter
Auf dieser Seite sehen Sie die schreibgeschützte und geprüfte Version eines Artikels aus dem Einsatzleiterwiki-Projekt. Wenn Sie einen Artikel bearbeiten bzw. am Projekt aktiv mitarbeiten möchten, so besuchen Sie bitte das bearbeitbare Wiki. Für weitere Informationen zum Projekt allgemein rufen Sie bitte diese Seite auf.
Atemfilter
zu treffende Maßnahmen
besondere Einsatzgrundsätze zum Tragen von Filtergeräten
- Sauerstoffkonzentration in der Umgebungsluft mindestens 17% (19% bei CO-Filtern und in speziellen Bereichen, z.B. bei unterirdischen Arbeiten)
- kein Einsatz von Filtern wenn
- Arten und Eigenschaften der Atemgifte unbekannt sind
- Filter gegen Art oder Höhe der Konzentration nicht schützt
- starke Flocken- und Staubbildung
- Einsatzgrenzen der Filter beachten. Im Zweifel Isoliergeräte verwenden.
- Bei einer gleichzeitigen Gefährdung durch Gas und Partikel ist schärfere für den Kombinationsfilter gültige Grenzwert anzuwenden!
- nur gegen bei Filterdurchbruch riech- oder schmeckbare Schadstoffe einsetzen. Möglichkeit der Beeinträchtigung des Geruchssinns beachten. Herstellerangaben beachten.
- auf Funkenflug und Feuer achten
- in Behältern und engen Räumen, z.B. Bunkern, Kesselwagen, Rohrleitungen, Gruben oder Kanälen, dürfen (Gas-)Filter nicht eingesetzt werden
- Haltbarkeitsdatum des Filters beachten!
Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise
Der bei der Feuerwehr typischerweise verwendete Kombinationsfilter trägt die Bezeichnung ABEK2 Hg und entspricht der Partikelfilterklasse 3.
Kennbuchstaben, Kennfarben und Leistungsfähigkeiten
Kennbuch- stabe(n) | Kennfarbe | Schadstoffe | Leistungsfähigkeit |
---|---|---|---|
A | braun | Organische Dämpfe | Klasse 1: 0,1 Vol.-% (1.000 ppm) Klasse 2: 0,5 Vol.-% (5.000 ppm) Klasse 3: 1,0 Vol.-% (10.000 ppm) |
B | grau | Anorganische Gase und Dämpfe | |
E | gelb | Schwefeldioxid, Hydrogenchlorid (auch bekannt als Chlorwasserstoff oder Salzsäure) | |
K | grün | Ammoniak | |
Hg | rot | Quecksilberdampf | max. 50 Stunden |
AX | braun | Dämpfe organischer Verbindungen mit Siedepunkt < 65 °C | Einteilung der jeweiligen Dämpfe in verschiedene Gruppen für die verschiedene Maximaleinsatzzeiten gelten |
CO | schwarz | Kohlenstoffmonoxid | 20, 60 oder 180 Minuten (je nach Kennzeichnung) |
NO | blau | Nitrose Gase | max. 20 Minuten |
SX | violett | Spezialfilter, nach Angabe des Herstellers | |
Reaktor | orange | radioaktives Jod und Jodmethan |
Partikelfilter | Rückhaltevermögen | zulässige Schadstoffkonzentration (Filter in Kombination mit einer Vollmaske) |
---|---|---|
P 1 | feste Partikel | 4-faches des Grenzwerts |
P 2 | feste und flüssige Partikel | 15-faches des Grenzwerts |
P 3 | feste und flüssige Partikel | 400-faches des Grenzwerts |
Als Grenzwerte sind solche aus dem Bereich des Arbeitsschutzes zu verstehen (z.B. AGW).
Quellenangabe
- B1-Lehrgang 02/2012 am Führungs- und Schulungszentrum der BF Köln
- FwDV 7
- BGR/GUV-R 190 (Ausgabe 12/2011), Deutsche gesetzliche Unfallversicherung
Stichwörter
cbrn/geraete/atemfilter.txt · Zuletzt geändert: 30.12.2018 22:57 von christoph_ziehr
Diskussion