cbrn:gefahrgut
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Gefahrgut-/-stoffeinsatz
zu treffende Maßnahmen
GAMS-Regel
Gefahr erkennen
- bei der Erkundung insbesondere achten auf:
- Eindringen/Ausbreitung des Stoffs in Erdreich, Gewässer, Luft, Kanalisation, tieferliegende Räume und Versorgungsleitungen
- Gefährdung der Nachbarschaft
- Stoffrecherche in Gefahrstoffdatenbank(en) - Informationsabfrageformular Gefahrgut
Absichern der Einsatzstelle
- Bei unbekannter Gefahr mindestens 50 m Abstand halten (Gefahren- und Absperrbereiche einrichten)!
- Verhaltensanweisungen an gefährdete Personen und Passanten geben
- Brandbekämpfung im Gefahrenbereich vorbereiten
- Löschwasserrückhaltung einrichten falls abfließendes Wasser zur Ausbreitung führen kann
Menschenrettung unter Eigenschutz durchführen
- geeignete Schutzkleidung anlegen, Menschenrettung ausnahmslos nur unter PA
- Dekon-Platz aufbauen
Spezialkräfte alarmieren
- Rückmeldung geben – Nachalarmieren
- sachverständige Stellen und bei Gefahrengruppe III fachkundige Person hinzuziehen
- zuständige Behörden informieren
Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise
Fahrzeugaufstellung
- Nachrückende Fahrzeuge einweisen, Fahrzeugaufstellung planen
- Auf windzugewandter Seite bleiben, auf Windrichtungsänderungen achten
- bei kalten oder schweren Gasen Fahrzeug nicht in Senken aufstellen
- auf Gefälle im Gelände achten
- Fahrzeuge nicht im Gefahrenbereich aufstellen
Gelangen Fahrzeuge während des Einsatzverlaufs in den Gefahrenbereich, gelten diese als kontaminiert bis das Gegenteil bewiesen werden kann.
Abschließende Maßnahmen
- Aufräumungsarbeiten
- nur im Rahmen der Gefahrenabwehr
- Interessen der Spurensicherung (Strafvervolgungsbehörden) beachten
- Übergabe der Einsatzstelle
- im ABC-Einsatz werden Einsatzstellen nicht durch die Feuerwehr freigegeben, sondern immer an die zuständige Behörde übergeben.
Ist diese nicht erreichbar, wird die Einsatzstelle an die zuständige Ordnungsbehörde übergeben wenn keine Gefahr mehr von ihr ausgehen kann.
- Ausrüstung
- Kontaminierte Ausrüstungsgegenstände grob dekontaminieren falls möglich, verpacken und kennzeichnen. Über fachgerechte Reinigung und Entsorgung entscheiden.
- Überwachung der Einsatzkräfte
- Einsatzkräfte einem geeigneten Arzt vorstellen falls diese
- kontaminiert wurden
- im Strahlenschutzeinsatz eine Dosisüberschreitung vorliegt
- Verdacht auf Inkorporation besteht
- besondere Vorkommnisse dokumentieren und mindestens 30 Jahre aufbewahren, z.B.:
- Verletzungen
- Einwirkungen von Gefahrstoffen auf Einsatzkräfte durch Kontamination, Inkorporation oder Einwirkungen von außen
- Kontaminationsverschleppung vermeiden
Kontaktdaten/Ansprechpartner
Quellenangabe
- FwDV 500, Stand 2012
Stichwörter
Gefahrgut, Gefahrgüter, Gefahrstoff, Gefahrstoffe
cbrn/gefahrgut.1336228015.txt.gz · Zuletzt geändert: 05.05.2012 14:26 von christoph_ziehr
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