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ERPG-Wert
Abkürzung für Emergency Response Planning Guidelines. Dieser ist ein Richtwert zur Verhinderung der Schädigung der Zivilbevölkerung und ist für einen repräsentativen Schnitt durch die Bevölkerung gültig, der auch Kinder und alte Menschen umfasst. Der ERPG-Wert geht von einer Aussetzungsdauer von 1 Stunde aus und ist in drei Abstufungen unterteilt:
- ERPG-1: leichte, vorübergehende gesundheitliche Auswirkungen oder die Wahrnehmung eines klar definierten, unangenehmen Geruchs.
- ERPG-2: Irreversible oder ernsthafte gesundheitliche Auswirkungen, die die Fähigkeit behindern Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
- ERPG-3: Lebensbedrohliche gesundheitliche Auswirkungen.
Der ERPG-2-Wert wird als Planungsgrundlage nach Störfallverordnung verwendet.
ERPG-Werte sind eine Art von Vorläufer-Werten der AEGL-Einstufungen und werden nur noch neu herausgegeben wenn keine AEGL-Werte verfügbar sind. Sind AEGL-Werte für den jeweiligen Wert verfügbar, sollten diese statt der ERPG-Werte verwendet werden.
Quellenangabe
- AEGL - Störfallbeurteilungswerte: Die Werte, Umweltbundesamt
- Lehrgangsunterlagen „Führer im ABC-Einsatz“, Staatliche Feuerwehrschule Regensburg
- Lehrgangsunterlagen „Chemische Risiken“, Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ)
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