cbrn:atomar:gefahrenbereich
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Gefahrenbereich (Strahlenschutzeinsatz)
siehe auch Gefahren- und Absperrbereich
Im Strahlenschutzeinsatz gelten folgende Kriterien für die Festlegung des Gefahrenbereichs:
- ab einer Dosisleistung von 25 µSv/h oder
- in 5 Meter Abstand zum Einsatzobjekt (Gebäude, Fahrzeug, …), falls an diesem Punkt noch keine 25 µSv/h erreicht werden (i.d.R. Absperrung des Objektzugangs ausreichend) oder
- in einem Radius von 50 Meter falls noch keine Messgeräte vor Ort sind
- Gefahrenbereich entsprechend erweitern, falls z.B. luftgetragene radioaktive Stoffe eine Ausweitung vermuten lassen
Quellenangabe
Stichwörter
Gefahrengrenze
cbrn/atomar/gefahrenbereich.txt · Zuletzt geändert: 19.03.2025 21:34 von 127.0.0.1
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