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allgemein:psnv:psychische_erste_hilfe

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Psychische Erste Hilfe

Unter psychischer Erster Hilfe versteht man die ersten Maßnahmen an der Unglücksstelle, um psychische Folgeschäden bei den Betroffenen zu vermindern.

zu treffende Maßnahmen

  • Beruhigen und Schutz geben, ggf. Körperkontakt (s.u.)
  • auf gleiche Höhe wie der Betroffene begeben
  • ruhiges Arbeiten der Einsatzkräfte / Ruhe ausstrahlen
  • wenn möglich einfache Aufgabe vergeben um Betroffenen mit in Behandlung einzubinden (z.B. beim Verband anlegen helfen lassen)
  • muss der Patient verlassen werden, dann ihn davor darüber informieren.
    Besser: für Ersatz durch andere Einsatzkraft sorgen, ansonsten sagen wann man wieder zurückkommt
  • Betroffenen gegen Zuschauer abschirmen

Körperkontakt

  • nur an Händen, Schultern, Rücken berühren
  • möglichst nur Auflegen, keine Bewegungen (streicheln, etc.)
  • kein Körperkontakt nach Vergewaltigungen!

Mit dem Betroffenen reden

  • sich selbst vorstellen, nach Namen des Betroffenen fragen
  • einfache Sprache verwenden, kurze klare Sätze formulieren
  • Informationen über das Geschehene geben
  • versichern dass ihm geholfen wird
  • danach über Alltägliches reden bzw. Fragen stellen (z.B. Arbeit, Familie, …) → beruhigt, lenkt ab
  • auch mit Bewusstlosen sprechen!

Auskunft zum Gesundheitszustand

  • grobe Informationen über derzeitige Situation und folgende Maßnahmen geben
  • keine
    • Fachbegriffe verwenden
    • Verharmlosungen
  • weitere Gespräche über den Betroffenen nicht in dessen Anwesenheit

Quellenangabe

  • Lernskriptsammlung „Umgang mit Menschen im Einsatz“, Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie (BFRA)
  • Vorlesung Psychosoziale Notfallversorgung, Studiengang „Sicherheit und Gefahrenabwehr - Bachelor“, Hochschule Magdeburg-Stendal
  • Lasogga, F. & Gasch, B. (2002). Notfallpsychologie. Edewecht: Stumpf & Kossendey

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allgemein/psnv/psychische_erste_hilfe.txt · Zuletzt geändert: 03.03.2014 22:48 von christoph_ziehr