allgemein:geraete:leitern
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Leitern
Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise
allgemein
Abstände zu spannungsführenden Teilen halten!
Steckleiter
Rettungshöhe | 2 Leiterteile | 3,70 m |
---|---|---|
4 Leiterteile | 7,20 m (2. OG) | |
Leiterlänge | 1 Leiterteil | 2,70 m |
2 Leiterteile | 4,60 m | |
3 Leiterteile | 6,50 m | |
4 Leiterteile | 8,40 m |
3-teilige Schiebleiter
Rettungshöhe | 12,20 m (3. OG) |
---|---|
Leiterlänge | 14,00 m |
Im Freistand darf die Leiter nur bis zur Höhe der Stützen bestiegen werden!
Klappleiter
Rettungshöhe | 2,20 m |
---|---|
Leiterlänge | 3,00 m |
Klappleitern dürfen nicht als Hebel oder Rammbock verwendet werden!
Hakenleiter
Leiterlänge | 4,40 m |
---|
Quellenangabe
- B1-Lehrgang 02/2012 am Führungs- und Schulungszentrum der BF Köln
Stichwörter
tragbare Leitern
allgemein/geraete/leitern.1335470054.txt.gz · Zuletzt geändert: 26.04.2012 21:54 von christoph_ziehr
Diskussion
Im Herstellervideo zum Modell der Firma Dönges wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass das Benutzen der Leiter im Freistand verboten ist.
Im Herstellervideo zum Modell der Firma Dönges wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass das Benutzen der Leiter im Freistand verboten ist.
Aus der FwDV10 11/19 kann ich keine Information über ein Verbot des besteigens von Ordnungsgemäß aufgestellten Schiebleitern im freistand erkennen. Nur weil die Formulierung „Schiebleitern im Freistand nicht über die Stützstangen hinaus besteigen“ im vergleich zur FwDV 10 1996 entfallen ist ergibt sich hieraus meiner Meinung nach kein Verbot eben dieser Tätigkeit. In der FwDV 10 11/19 ist bei 11.4 „Einsatzgrundsätze (der Multifunktionsleiter) ein nicht besteigen der obersten vier Sprossen für die Verwendung als Stehleiter ausgeregelt, das ergibt, meiner Meinung nach, aber auch keinen regelnden Charakter für die 3-teilige Schiebleiter. Ich würde mich über eine Änderung des ansonsten schönen Artikels oder eine Berichtigung meiner Sicht freuen.
Mahlzeit,
in der FwDV steht gibts diese Änderung nicht, das stimmt.
Der Hersteller „Munk Günzburger Steigtechnik“ schreibt allerdings in seinen Sicherheitsinformationen:
„Schiebleitern mit vorgeschriebenen Stützen niemals im Freistand besteigen“
Hallo,
Im Punkt „6 Allgemeine Einsatzgrundsätze“, Absatz c) der FwDV 10 steht:
Leitern dürfen nicht über den Auflagepunkt hinaus bestiegen werden.
Das obere Ende der Stützstangen der Schiebleiter kann man, so würde ich das verstehen, als Auflagepunkt sehen.
Absoluter ist es jedoch in der DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst beschrieben. Hier steht im Kapitel „C22 Sicherer Umgang mit tragbaren Leitern“:
Besondere Hinweise für Steckleitern und dreiteilige Schiebleitern
[…]
* Schiebleitern nicht im Freistand besteigen.
Damit ist das Thema geklärt - Besteigen der Schiebleiter ist im Freistand nicht (mehr) zulässig. Ich ändere den Artikel entsprechend.
Viele Grüße,
Christoph
Vielen Dank für die äußerst bereichernde und kompetente Diskussion! Das hat mich wirklich weitergebracht!
Da die DGUV nicht unbedingt absolut bindenden Charakter hat für jede Form der Feuerwehr in D. Nur der Vollständigkeit wegen: auch der Hersteller Just Leitern aus Ö. gibt in seiner Bedienungsanleitung ein Verbot des besteigens der 3-teiligen Schiebleiter an.
Weitere Hersteller habe ich nicht finden können.
….auch der Hersteller Just Leitern aus Ö. gibt in seiner Bedienungsanleitung ein Verbot des besteigens der 3-teiligen Schiebleiter im Freistandan.