allgemein:geraete:leitern

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Leitern (tragbar)

 

weitere Hinweise

allgemein

Leiterhöhen

Für die erreichbaren Geschosse wird von 3 m Geschosshöhe ausgegangen. Bildquelle: FwDV 10

Einsatzgrundsätze (nach FwDV 10)

  • Leitern auf Verkehrswegen absichern.
  • Leiterfüße nicht auf ungeeignete Unterlagen oder weichen oder glatten Untergrund aufsetzen. Ggf. gegen Wegrutschen oder Einsinken sichern.
  • Bei Anlegeleitern mindestens 1 m (3 Sprossen) Überstand. Sind andere gleichwertige Möglichkeiten zum Festhalten vorhanden (z. B. Geländerholme, Fensterlaibungen), ist es ausreichend, wenn Leitern bis zur Höhe des Überstiegs reichen. Leitern nicht über den Auflagepunkt hinaus besteigen.
  • Leiter an sichere Auflagepunkte anlegen und beim Steigen sichern.
  • Eine angestellte, unbesetzte Leiter nicht entfernen (Anleiterbereitschaft!).
  • Umfallen und Wegrutschen von unbesetzten Leitern verhindern.
  • Strahlrohreinsatz nur, wenn Leiter am Leiterkopf befestigt und Strahlrohrführer gegen Absturz gesichert ist. Abstände zu spannungsführenden Teilen halten! Strahlrohr darf nur bis Winkel von 15° zur Seite bewegt werden. Ruckartiges Öffnen und Schließen vermeiden.
  • Schlauchleitungen nicht auf Leiter verlegen oder befestigen (Ausnahme: Strahlrohreinsatz auf der Leiter).
  • Maximal zulässige Belastung nicht überschreiten!
    Nach Überschreitung Leiter der weiteren Benutzung entziehen, auch wenn keine Schäden sichtbar sind.
  • Schadhafte Leitern sind der Benutzung sofort zu entziehen.
  • Beim Aufrichten auf elektrische Leitungen achten! Abstände zu spannungsführenden Teilen halten!
  • Bei Anlegeleitern auf richtigen Anstellwinkel achten (65° - 75°).
  • Nach jeder Benutzung Sichtprüfung durchführen.

Steckleiter

Anzahl
Leiterteile
Rettungshöhe Leiterlänge Masse (max.)
Holz Aluminium
1 1,60 m 2,70 m 14 kg 10 kg
2 3,40 m 4,60 m 28 kg 20 kg
3 5,20 m 6,50 m 42 kg 30 kg
4 7,00 m
(2. OG)
8,40 m 56 kg 40 kg

3-teilige Schiebleiter

Rettungshöhe 12,20 m (3. OG)
Leiterlänge 14,00 m
Masse
(max.)
Holz 100 kg
Aluminium 75 kg

Schiebleitern dürfen nicht (mehr) im Freistand bestiegen werden!
Siehe DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst und ggf. Bedienungsanleitungen der Hersteller.

Multifunktionsleiter

Die Werte gelten für zwei ineinandergesteckte Multifunktionsleitern mit Aufsteckleiter.

Rettungshöhe 7,70 m (2. OG)
Leiterlänge 9,20 m
Masse (ca.) 50 kg

Klappleiter

Rettungshöhe 1,90 m
Leiterlänge 3,00 m
Masse (max.) 10 kg

Klappleitern dürfen nicht als Hebel oder Rammbock verwendet werden!

Hakenleiter

Leiterlänge 4,40 m
Masse (max.) 12 kg

Quellenangabe

Stichwörter

tragbare Leitern

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Diskussion

test172.20.0.14,109.192.140.193, 05.02.2025 15:10

Im Herstellervideo zum Modell der Firma Dönges wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass das Benutzen der Leiter im Freistand verboten ist.

test172.20.0.14,109.192.140.193, 05.02.2025 14:55

Im Herstellervideo zum Modell der Firma Dönges wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass das Benutzen der Leiter im Freistand verboten ist.

test172.20.0.10,193.168.237.2, 17.01.2025 08:57

Aus der FwDV10 11/19 kann ich keine Information über ein Verbot des besteigens von Ordnungsgemäß aufgestellten Schiebleitern im freistand erkennen. Nur weil die Formulierung „Schiebleitern im Freistand nicht über die Stützstangen hinaus besteigen“ im vergleich zur FwDV 10 1996 entfallen ist ergibt sich hieraus meiner Meinung nach kein Verbot eben dieser Tätigkeit. In der FwDV 10 11/19 ist bei 11.4 „Einsatzgrundsätze (der Multifunktionsleiter) ein nicht besteigen der obersten vier Sprossen für die Verwendung als Stehleiter ausgeregelt, das ergibt, meiner Meinung nach, aber auch keinen regelnden Charakter für die 3-teilige Schiebleiter. Ich würde mich über eine Änderung des ansonsten schönen Artikels oder eine Berichtigung meiner Sicht freuen.

test172.20.0.10,93.131.141.193, 17.01.2025 15:15

Mahlzeit,

in der FwDV steht gibts diese Änderung nicht, das stimmt.

Der Hersteller „Munk Günzburger Steigtechnik“ schreibt allerdings in seinen Sicherheitsinformationen:

„Schiebleitern mit vorgeschriebenen Stützen niemals im Freistand besteigen“

christoph_ziehr, 18.01.2025 21:19

Hallo,

Im Punkt „6 Allgemeine Einsatzgrundsätze“, Absatz c) der FwDV 10 steht:
Leitern dürfen nicht über den Auflagepunkt hinaus bestiegen werden.
Das obere Ende der Stützstangen der Schiebleiter kann man, so würde ich das verstehen, als Auflagepunkt sehen.

Absoluter ist es jedoch in der DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst beschrieben. Hier steht im Kapitel „C22 Sicherer Umgang mit tragbaren Leitern“:
Besondere Hinweise für Steckleitern und dreiteilige Schiebleitern
[…]
* Schiebleitern nicht im Freistand besteigen.

Damit ist das Thema geklärt - Besteigen der Schiebleiter ist im Freistand nicht (mehr) zulässig. Ich ändere den Artikel entsprechend.

Viele Grüße,
Christoph

test172.20.0.9,185.125.38.26, 19.01.2025 11:23

Vielen Dank für die äußerst bereichernde und kompetente Diskussion! Das hat mich wirklich weitergebracht!

Da die DGUV nicht unbedingt absolut bindenden Charakter hat für jede Form der Feuerwehr in D. Nur der Vollständigkeit wegen: auch der Hersteller Just Leitern aus Ö. gibt in seiner Bedienungsanleitung ein Verbot des besteigens der 3-teiligen Schiebleiter an.

Weitere Hersteller habe ich nicht finden können.

test172.20.0.9,185.125.38.26, 19.01.2025 11:25

….auch der Hersteller Just Leitern aus Ö. gibt in seiner Bedienungsanleitung ein Verbot des besteigens der 3-teiligen Schiebleiter im Freistandan.

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allgemein/geraete/leitern.txt · Zuletzt geändert: 11.03.2025 16:39 von christoph_ziehr