Kampfmittelfund

Zuständig für die Sicherung von Kampfmitteln ist Ordnungsamt und Polizei, die widerrum den Kampfmittelbeseitigungsdienst nachfordert (Ausnahme: Hamburg).

zu treffende Maßnahmen

Kampfmittel nicht berühren! Niemals Veränderungen daran vornehmen!

Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise

Kampfmittel-Arten

Besonders gefährliche Kampfmittel

  • mit chemischen Kampfstofffüllungen
  • die chemischen Veränderungen oder Alterungsprozessen unterlagen (Korrosion)
  • die Bränden oder mechanischen Belastungen ausgesetzt waren
  • Fliegerbomben die eine Lageänderung erfahren haben
  • Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV), also selbstgebaute Apparate, die ggf. auch nicht (direkt) als solche erkennbar sind

→ weiträumige Räumung des Fundortes und angrenzender Gebäude sowie des Durchgangsverkehrs im Nahbereich

Handhabungsunsichere Kampfmittel

  • Zünder (Detonatoren)
  • Granaten aller Kaliber (Gewehrgranaten)
  • Militärische Sprengkörper (Handgranaten)
  • Minen
  • Raketen (Panzerfaust)
  • Kampfmittel mit Kampfstofffüllung

→ Nahbereich sperren (50-Meter-Radius)

Handhabungssichere Kampfmittel

  • Kurz- und Langwaffen (Gewehre, Pistolen, o.Ä.)
  • Übliche Gewehr- und Pistolenmunition

→ Gegen Berührung sichern (um Polizei Spurensicherung zu ermöglichen)

Quellenangabe

Stichwörter

Bombe, Bomben, Bombenfund, USBV, IED, Blindgänger, Munition, Fundmunition, Kampfmittelräumdienst, Kampfmittelbeseitigungsdienst, Munitionsbergungsdienst