siehe auch Gefahren- und Absperrbereich
Im Strahlenschutzeinsatz gelten folgende Kriterien für die Festlegung des Gefahrenbereichs:
ab einer Dosisleistung von 25 µSv/h oder
in 5 Meter Abstand zum Einsatzobjekt (Gebäude, Fahrzeug, …), falls an diesem Punkt noch keine 25 µSv/h erreicht werden (i.d.R. Absperrung des Objektzugangs ausreichend) oder
in einem Radius von 50 Meter falls noch keine
Messgeräte vor Ort sind
Gefahrenbereich entsprechend erweitern, falls z.B. luftgetragene radioaktive Stoffe eine Ausweitung vermuten lassen