cbrn:allgemein:gefahrguttransport_einsatzkraefte
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cbrn:allgemein:gefahrguttransport_einsatzkraefte [29.10.2019 10:19] – christoph_ziehr | cbrn:allgemein:gefahrguttransport_einsatzkraefte [12.03.2025 11:13] (aktuell) – Tags eingefügt, Überschriften <Maßnahmen> und <weitere Hinweise> angepasst, Anzeige für lokale Daten eingefügt christoph_ziehr | ||
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====== Gefahrguttransport durch Einsatzkräfte ====== | ====== Gefahrguttransport durch Einsatzkräfte ====== | ||
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Gefahrgüter dürfen im Einsatzfall durch Einsatzkräfte transportiert werden, auch dann wenn der Maschinist keinen Gefahrgutführerschein besitzt oder die Transportbehälter nicht nach den ADR-Vorschriften gekennzeichnet sind. | Gefahrgüter dürfen im Einsatzfall durch Einsatzkräfte transportiert werden, auch dann wenn der Maschinist keinen Gefahrgutführerschein besitzt oder die Transportbehälter nicht nach den ADR-Vorschriften gekennzeichnet sind. | ||
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* Polizei Berlin, Direktion Zentrale Aufgaben, Zentraler Verkehrsdienst 22 | * Polizei Berlin, Direktion Zentrale Aufgaben, Zentraler Verkehrsdienst 22 | ||
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cbrn/allgemein/gefahrguttransport_einsatzkraefte.1572340752.txt.gz · Zuletzt geändert: 29.10.2019 10:19 von christoph_ziehr