cbrn:allgemein:gefahrguttransport_einsatzkraefte
Auf dieser Seite sehen Sie die schreibgeschützte und geprüfte Version eines Artikels aus dem Einsatzleiterwiki-Projekt. Wenn Sie einen Artikel bearbeiten bzw. am Projekt aktiv mitarbeiten möchten, so besuchen Sie bitte das bearbeitbare Wiki. Für weitere Informationen zum Projekt allgemein rufen Sie bitte diese Seite auf.
Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
cbrn:allgemein:gefahrguttransport_einsatzkraefte [19.06.2017 22:33] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | cbrn:allgemein:gefahrguttransport_einsatzkraefte [12.03.2025 11:13] (aktuell) – Tags eingefügt, Überschriften <Maßnahmen> und <weitere Hinweise> angepasst, Anzeige für lokale Daten eingefügt christoph_ziehr | ||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
====== Gefahrguttransport durch Einsatzkräfte ====== | ====== Gefahrguttransport durch Einsatzkräfte ====== | ||
- | ===== Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise ===== | + | {{page> |
- | Gefahrgüter dürfen im Einsatzfall durch Einsatzkräfte transportiert werden, beispielsweise auch wenn der Maschinist keinen Gefahrgutführerschein besitzt oder die Transportbehälter entsprechend gekennzeichnet sind. | + | ===== weitere Hinweise ===== |
- | Der Transport bis zum nächsten sicheren Ort kann auch z.B. auch durch einen Dritten geschehen, wenn die Einsatzkräfte den Transport begleiten. | + | Gefahrgüter dürfen im Einsatzfall durch Einsatzkräfte transportiert werden, auch dann wenn der Maschinist keinen Gefahrgutführerschein besitzt oder die Transportbehälter nicht nach den ADR-Vorschriften gekennzeichnet sind. |
+ | |||
+ | Der Transport bis zum nächsten sicheren Ort kann auch auch durch einen Dritten geschehen, wenn die Einsatzkräfte den Transport begleiten. | ||
Für den sicheren Transport ist die Einsatzleitung verantwortlich. Ggf. ist dafür die Evakuierung oder Sperrung von Verkehrswegen erforderlich. | Für den sicheren Transport ist die Einsatzleitung verantwortlich. Ggf. ist dafür die Evakuierung oder Sperrung von Verkehrswegen erforderlich. | ||
Zeile 11: | Zeile 13: | ||
==== Entsprechende Textstelle im ADR ==== | ==== Entsprechende Textstelle im ADR ==== | ||
- | <WRAP center round box 100%> | + | <WRAP center round box 100%> **Kapitel 1.1.3.1: Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung** |
- | **Kapitel 1.1.3.1: Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung** | + | |
Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: | Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: | ||
- | [...] | + | […] |
d) Beförderungen, | d) Beförderungen, | ||
+ | |||
* Beförderungen mit Abschleppfahrzeugen, | * Beförderungen mit Abschleppfahrzeugen, | ||
* Beförderungen, | * Beförderungen, | ||
- | e) Notfallbeförderungen zur Rettung menschlichen Lebens oder zum Schutz der Umwelt, vorausgesetzt, | + | e) Notfallbeförderungen zur Rettung menschlichen Lebens oder zum Schutz der Umwelt, vorausgesetzt, |
- | es werden alle Massnahmen zur völlig sicheren Durchführung dieser Beförderungen getroffen; | + | |
- | </ | + | |
===== Quellenangabe ===== | ===== Quellenangabe ===== | ||
- | * [[cbrn: | + | * [[:cbrn: |
* Polizei Berlin, Direktion Zentrale Aufgaben, Zentraler Verkehrsdienst 22 | * Polizei Berlin, Direktion Zentrale Aufgaben, Zentraler Verkehrsdienst 22 | ||
+ | |||
+ | {{tag> | ||
+ |
cbrn/allgemein/gefahrguttransport_einsatzkraefte.1497904390.txt.gz · Zuletzt geändert: 29.10.2019 10:19 (Externe Bearbeitung)