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Eine Schneelasträumung stellt in den meisten Fällen keine Pflicht-, sondern eine freiwillige Aufgabe der Feuerwehr dar!
Schneelastmessung durch Statiker, Bauaufsicht o.ä. beurteilen lassen und weitere Maßnahmen besprechen, teilweise auch durch THW möglich. Berechnung mittels Volumen und Dichte nicht möglich! Mögliche Ergebnisse:
Falls Feuerwehr tätig wird:
Die Sicherung gegen Absturz darf mittels Feuerwehrgurt und Feuerwehrleine nur erfolgen, wenn die Einsatzkraft dadurch nicht in einen Bereich (z.B. Rand des Dachs, Durchbruch durchs Dach) gelangen kann in dem ein Absturz möglich ist. Falls ein Absturz nicht ausgeschlossen werden kann, muss die Sicherung mittels Gerätesatz Absturzsicherung (Kernmanteldynamikseil, Klettergurt, …) erfolgen.
Vor Beginn der Arbeiten ist in Zusammenarbeit mit dem Statiker o.ä. ein Räumplan zu erstellen, der an die Tragkonstruktion angepasst ist. Der Schnee muss erst streifenweise geräumt werden, um eine ungleichmäßige Belastung des Dachs zu verhinden. Dabei wird z.B. ein Streifen von zwei Metern geräumt, weitere zwei Meter bleiben vorerst mit Schnee bedeckt, dann wird wieder ein Streifen geräumt usw.; Aussehen von oben gesehen dann wie ein Zebrastreifen.
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