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Kulturgüter sind Gegenstände von künstlerischem, historischem oder archäologischem Interesse, wie Kunstwerke, Manuskripte, Bücher, Archivalien, Reproduktionen sowie wissenschaftliche Sammlungen.
Ggf. wird auf Kulturgüter im Feuerwehrplan hingewiesen.
Unbewegliche Kulturgüter werden mit dem hier gezeigten Schild gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung ist allerdings nicht verpflichtend und wird nicht in allen Bundesländern angewendet.
Im Brandfall und bei technischen Hilfeleistungen sind die Gefährdungslagen und die Schutzmöglichkeiten für das Kulturgut durch die erste eintreffende Führungskraft in Zusammenarbeit mit einem Ortskundigen zu erkunden.
Grundsatz: Bergen vor Schützen !!!
Bis zum Eintreffen der Polizei ist die Feuerwehr in Hilfszuständigkeit für die Sicherung von geborgenem Kulturgut zuständig.
Artefakte, Ausstellungsstücke, Bilder, Denkmal, Denkmäler
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