Tierseuchen

Die Zuständigkeit für einen Tierseucheneinsatz liegt bei der Veterinärbehörde. Die Feuerwehr wird hier nur ggf. in Amtshilfe tätig!

zu treffende Maßnahmen

besondere Gefahren

Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise

Desinfektionsschleusen für Fahrzeuge

Kontaktdaten/Ansprechpartner

Wenn die zuständige Veterinärbehörde keine Auskünfte geben kann:

Quellenangabe

Stichwörter

Influenza, Neue Grippe, Schweinegrippe, H1N1, Vogelgrippe, Geflügelpest, H5N1