technische_hilfe:tierrettung:start
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Unterschiede
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— | technische_hilfe:tierrettung:start [08.11.2020 12:45] (aktuell) – angelegt christoph_ziehr | ||
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+ | ====== Tierrettung ====== | ||
+ | <WRAP round info>Die Zuständigkeit der Feuerwehr liegt beim Retten von Tieren aus Notlagen und bei Gefahren für die öffentliche Sicherheit, **nicht aber beim Einfangen** von Tieren! | ||
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+ | Eigentümer von Tieren sind verpflichtet, | ||
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+ | Siehe auch: | ||
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+ | Hinweise zu den jeweiligen Tierarten sind in den einzelnen Artikeln zu finden: | ||
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+ | {{simplenavi> | ||
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+ | ===== zu treffende Maßnahmen ===== | ||
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+ | * Wenn keine Gefahr durch das Tier an sich ausgeht, dürfen in der Regel keine Sonderrechte bei der Fahrt zur Einsatzstelle in Anspruch genommen werden.\\ Erfolgt die Anfahrt mit Sondersignal, | ||
+ | * Nachalarmierung Polizei wenn noch nicht alarmiert um ggf. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zu ahnden. Je nach Landesgesetzgebung ist die Polizei sowieso für Einsätze mit Tieren zuständig. | ||
+ | * **Vollständige Schutzausrüstung tragen** um einen besseren Schutz gegen Bisse, Krallen, etc. zu haben (Stiefel, Feuerschutzkleidung, | ||
+ | * Tierhalter darauf hinweisen, dass der Einsatz evtl. kostenpflichtig werden kann | ||
+ | * Tierarzt hinzuziehen (ggf. Gabe von Beruhigungsmitteln, | ||
+ | * Vertraute Person des Tieres mit in die Arbeit einbinden / Ratschläge einholen. Gibt es Feuerwehrmitglieder (auch bei benachbarten Einheiten), die sich mit der Tierart auskennen und als " | ||
+ | * Werden Tiere aus dem Stall getrieben, für sichere Unterbringung sorgen (z.B. Koppel). Tiere versuchen zurück in den Stall zu laufen! | ||
+ | * Federvieh wird von Licht/Feuer angezogen! | ||
+ | * Wird das Tier vermutlich unter Qualen sterben, so ist es durch den (Amts-) Tierarzt, Forstbeamten oder einen anderen Berechtigten, | ||
+ | * Nach Einsatzende (Hände-) Desinfektion, | ||
+ | |||
+ | ==== Haus- und Nutztiere ==== | ||
+ | |||
+ | * Nach der Befreiung Übergabe an den Eigentümer falls anwesend, ansonsten an zuständige Tiersammelstelle (z.B. Tierheim) | ||
+ | * ggf. kann der Besitzer durch Kennzeichnungen wie z.B. die Hundemarke ausfindig gemacht werden | ||
+ | |||
+ | ==== Wildtiere ==== | ||
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+ | * Die Ursache für verletzte Wildtiere liegt meist in der Natur selbst, in die natürlichen Kreisläufe sollte bzw. braucht in diesen Fällen nicht eingegriffen werden. Ansonsten sind folgende Hinweise zu beachten: | ||
+ | * Zuständigkeit: | ||
+ | * im Forst (Wald): Zuständigkeit beim Forstamt | ||
+ | * außerhalb des Forstes: Zuständigkeit bei Polizei und Feuerwehr | ||
+ | * Kann sich das verletzte Wildtier (nach evtl. Befreiung) selbst in Sicherheit bringen, so ist eine Verfolgung des Tieres verboten! | ||
+ | * Besteht der Verdacht auf Krankheiten wie z.B. Tollwut, ist der Amtstierarzt (Veterinäramt) zu verständigen! | ||
+ | * Bei Füchsen, verletzten oder toten Tieren in tollwutgefährdeten Gebieten ist der Amtstierarzt grundsätzlich zu verständigen! | ||
+ | * Sind Menschen in Kontakt mit tollwütigen Tieren gekommen, sollten sich diese in einer entsprechenden Klinik für Infektionskrankheiten vorstellen | ||
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+ | ==== exotische Tiere ==== | ||
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+ | z.B. Echsen, Schlangen, Lurche, Spinnen, Schildkröten, | ||
+ | |||
+ | * bei Verdacht auf Verstoß gegen Tierschutzgesetzte auf jeden Fall Polizei nachfordern! | ||
+ | * ggf. Anforderung von fachkundigem Personal zum Einfangen des Tieres | ||
+ | * Nach Befreiung / Einfangen Übergabe an Tierheim oder Zoo, davor sinnvollerweise mit diesen Rücksprache halten | ||
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+ | ==== besondere Gefahren ==== | ||
+ | |||
+ | * Nicht nur Wild-, sondern auch Haus- und Nutztiere sind in einer Notlage unberechenbar, | ||
+ | * wenn sich Tiere in der Paarungszeit befinden (insbesondere die männlichen) | ||
+ | * Herdentiere (z.B. Pferde, Rinder) sehen in Fremden einen Eindringling | ||
+ | * Muttertieren, | ||
+ | * Übertragen von Krankheiten (z.B. Tollwut - hier insbesondere Vorsicht bei sehr zutraulichen Tieren!) | ||
+ | * gefährliche Körperteile von Tieren: | ||
+ | * Raubtiere: Gebiss, Pranken | ||
+ | * Schweine: Gebiss | ||
+ | * Huftiere: Hufe, Gebiss, Schlagen mit dem Kopf | ||
+ | * Vögel: Schnabel, Krallen | ||
+ | * Schlangen: Giftzähne | ||
+ | * Insekten: Stachel | ||
+ | * Kosten für hinzugezogene Fachleute müssen von der Feuerwehr übernommen werden wenn kein Eigentümer ausfindig gemacht werden kann! | ||
+ | |||
+ | ===== Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise ===== | ||
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+ | * für den improvisierten Tiertransport eignet sich z.B. ein (Umzugs-) Karton | ||
+ | * Tierrettungseinsätze sind in der Regel für den Eigentümer kostenpflichtig. Daher sollten die Personalien des Tierhalters aufgenommen werden. | ||
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+ | ==== allgemeines Verhalten gegenüber Tieren ==== | ||
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+ | Der Feuerwehreinsatz bedeutet für das Tier Stress! | ||
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+ | * i.d.R. von vorne annähern | ||
+ | * Tier beruhigen | ||
+ | * mit heller, freundlicher Stimme sprechen | ||
+ | * Laute, knallende Geräusche und Gebrüll vermeiden | ||
+ | * Hektische Bewegung vermeiden | ||
+ | * Beim " | ||
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+ | ==== Exotische Haustiere ==== | ||
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+ | * mit Besen o.ä. versuchen in Transportbehälter zu treiben | ||
+ | * alternativ mit Kescher fangen | ||
+ | * Schlangen fliehen vor Alkohol | ||
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+ | ===== Quellenangabe ===== | ||
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+ | * Abschnittsarbeit // | ||
+ | * Abschnittsarbeit //Einsatz der Berliner Feuerwehr bei Notlagen von Tieren//, BOI-A Martin Kröber, Berliner Feuerwehr, 2006 | ||
+ | * Dirk Schneider: //Chemnitz: Pferderettung im Moor//. In: Brandschutz 04/2018, Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart, S. 296 ff. | ||
+ | * [[http:// | ||
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+ | ===== Stichwörter ===== | ||
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+ | Tierrettung, |
technische_hilfe/tierrettung/start.txt · Zuletzt geändert: 08.11.2020 12:45 von christoph_ziehr