cbrn:gefahrgut
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Gefahrgut
zu treffende Maßnahmen
- Bei unbekannter Gefahr mindestens 50 m Abstand halten!
- Auf windzugewandter Seite bleiben
- Fahrzeuge nicht im Gefahrenbereich aufstellen
- Nachfolgende Fahrzeuge nicht behindern
- Einsatzstelle gegen fließenden Verkehr sichern
- Schutzkleidung/Warnwesten anlegen
- Verhaltensanweisungen an Passanten geben
- Rückmeldung geben – Nachalarmieren
- Einweisung nachrückender Fahrzeuge
- Stoffrecherche in Gefahrstoffdatenbank(en)
Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise
Weblinks
Kontaktdaten/Ansprechpartner
Quellenangabe
Geben Sie falls möglich bitte immer Ihre Quellen an, um im Zweifel die Überprüfung einfacher zu gestalten. Außerdem kann so bei sich öfters ändernden Inhalten überprüft werden, ob die Daten noch aktuell sind.
cbrn/gefahrgut.1318337881.txt.gz · Zuletzt geändert: 26.04.2012 19:54 (Externe Bearbeitung)
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