Einsatzleiterwiki

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cbrn:ericards:klasse_8:17540949

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-====== CHLORSULFONSÄURE mit oder ohne Schwefeltrioxid - UN 1754 - Gefahrnr. X88 - ERICard-Nr. 8-50 - UN1754 ======+====== CHLORSULFONSÄURE mit oder ohne Schwefeltrioxid - UN 1754 - Gefahrnr. X88 - ERICard-Nr. 8-50 - UN1754  ======
 |Stoff | CHLORSULFONSÄURE mit oder ohne Schwefeltrioxid   | |Stoff | CHLORSULFONSÄURE mit oder ohne Schwefeltrioxid   |
 |UN-Nummer | 1754   | |UN-Nummer | 1754   |
-|[[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:kennzeichnung:liste_der_gefahr-nummern|Gefahrnummer]] | X88   | +|[[cbrn:allgemein:kennzeichnung:liste_der_gefahr-nummern|Gefahrnummer]] | X88   | 
-|ADR-Gefahrzettel |  {{:gefaehrliche_stoffe_gueter:8.png?nolink&100}}    |+|ADR-Gefahrzettel |  {{:cbrn:8.png?nolink&100}}    |
 |ADR-Klasse | 8   | |ADR-Klasse | 8   |
 |Klassifizierungscode | C1   | |Klassifizierungscode | C1   |
-|[[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:kennzeichnung:verpackungsgruppen|Verpackungsgruppe]] | I   |+|[[cbrn:allgemein:kennzeichnung:verpackungsgruppen|Verpackungsgruppe]] | I   |
 |ERI-Card | 8-50   | |ERI-Card | 8-50   |
  
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   * Heftige Reaktion mit Wasser, unter Bildung gefährlicher Gase.   * Heftige Reaktion mit Wasser, unter Bildung gefährlicher Gase.
   * Stark ätzend, verursacht schwere Schäden an Haut, Augen und Atemwegen.   * Stark ätzend, verursacht schwere Schäden an Haut, Augen und Atemwegen.
-  * [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:begriffsklaerungen#flammpunkt|Flammpunkt]] über 60°C oder nicht entzündbar.+  * [[cbrn:allgemein:begriffsklaerungen#flammpunkt|Flammpunkt]] über 60°C oder nicht entzündbar.
 ==== 2. Gefahren. ==== ==== 2. Gefahren. ====
   * Die Hitzeeinwirkung auf Behälter führt zu Druckanstieg mit Berstgefahr und nachfolgender Explosion.   * Die Hitzeeinwirkung auf Behälter führt zu Druckanstieg mit Berstgefahr und nachfolgender Explosion.
Zeile 22: Zeile 22:
   * Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft. Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und Kellerräume eindringen.   * Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft. Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und Kellerräume eindringen.
 ==== 3. Persönlicher Schutz. ==== ==== 3. Persönlicher Schutz. ====
-  * [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:koerperschutzformen#koerperschutz_form_3_chemikalienschutzanzug_csa|Chemikalienschutzanzug CSA-Vollschutz]]+  * [[cbrn:allgemein:koerperschutzformen#koerperschutz_form_3_chemikalienschutzanzug_csa|Chemikalienschutzanzug CSA-Vollschutz]]
 ==== 4. Einsatz-Massnahmen. ==== ==== 4. Einsatz-Massnahmen. ====
 === 4.1 Allgemeine Massnahmen. === === 4.1 Allgemeine Massnahmen. ===
   * Gefahr für die Öffentlichkeit! Personen in der Nähe auffordern, in Gebäuden zu bleiben, Fenster und Türen zu schließen und Klimaanlagen abzustellen. [[allgemein:evakuierung|Evakuierung von Personen]] erwägen.   * Gefahr für die Öffentlichkeit! Personen in der Nähe auffordern, in Gebäuden zu bleiben, Fenster und Türen zu schließen und Klimaanlagen abzustellen. [[allgemein:evakuierung|Evakuierung von Personen]] erwägen.
   * Ladung trocken halten. Kontakt mit Wasser vermeiden.   * Ladung trocken halten. Kontakt mit Wasser vermeiden.
-  * Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:gefahrenbereich|Gefahrenbereich]]s anlegen. +  * Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des [[cbrn:allgemein:gefahrenbereich|Gefahrenbereich]]s anlegen. 
-  * Zahl der Einsatzkräfte im [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:gefahrenbereich|Gefahrenbereich]] beschränken.+  * Zahl der Einsatzkräfte im [[cbrn:allgemein:gefahrenbereich|Gefahrenbereich]] beschränken.
 === 4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt. === === 4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt. ===
   * Lecks wenn möglich schließen.   * Lecks wenn möglich schließen.
Zeile 47: Zeile 47:
   * Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden.   * Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden.
 ==== 6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut. ==== ==== 6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut. ====
-  * Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:tuis|Fachberater hinzuziehen]].+  * Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort [[cbrn:allgemein:tuis|Fachberater hinzuziehen]].
   * Ausgetretenes Produkt in dicht schließende Behälter aufnehmen.   * Ausgetretenes Produkt in dicht schließende Behälter aufnehmen.
 ==== 7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz. ==== ==== 7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz. ====
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   * Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten.   * Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten.
 === 7.2 Reinigung der Ausrüstung. === === 7.2 Reinigung der Ausrüstung. ===
-  * Vor Abtransport von der Einsatzstelle mit Wasser abspülen und [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:tuis|Fachleute hinzuziehen]]. 
 ===== Quelle und Copyright ===== ===== Quelle und Copyright =====
  
-Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der [[gefaehrliche_stoffe_gueter:ericards:start#allgemeine_hinweise|ERI-Card Übersichtsseite]] zur Kenntnis.+Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der [[cbrn:ericards:start#allgemeine_hinweise|ERI-Card Übersichtsseite]] zur Kenntnis.
  
 Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: [[http://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=17540949]] Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: [[http://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=17540949]]
  
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cbrn/ericards/klasse_8/17540949.1488487429.txt.gz · Zuletzt geändert: 02.03.2017 20:43 von christoph_ziehr