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- | ====== RADIOAKTIVE STOFFE, URANIUMHEXAFLUORID, | + | ====== RADIOAKTIVE STOFFE, URANIUMHEXAFLUORID, |
|Stoff | RADIOAKTIVE STOFFE, URANIUMHEXAFLUORID, | |Stoff | RADIOAKTIVE STOFFE, URANIUMHEXAFLUORID, | ||
|UN-Nummer | 2978 | | |UN-Nummer | 2978 | | ||
- | |[[gefaehrliche_stoffe_gueter: | + | |[[cbrn: |
- | |ADR-Gefahrzettel | 7X+ {{:gefaehrliche_stoffe_gueter: | + | |ADR-Gefahrzettel | 7X+ {{:cbrn: |
|ADR-Klasse | 7 | | |ADR-Klasse | 7 | | ||
|Klassifizierungscode | | | |Klassifizierungscode | | | ||
- | |[[gefaehrliche_stoffe_gueter: | + | |[[cbrn: |
- | |ERI-Card | 7-04 | | + | |ERI-Card | 7-05 | |
==== Unfall-Hilfeleistung ==== | ==== Unfall-Hilfeleistung ==== | ||
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* Das chemische Gefährdungspotential ist wesentlich größer als das radiologische. | * Das chemische Gefährdungspotential ist wesentlich größer als das radiologische. | ||
* Ätzend, kann Haut, Augen und Atemwege schädigen. | * Ätzend, kann Haut, Augen und Atemwege schädigen. | ||
- | * Die Gefahrzettel der Klasse 7 geben Hinweise auf die maximale [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | + | * Die Gefahrzettel der Klasse 7 geben Hinweise auf die maximale [[cbrn: |
==== 2. Gefahren. ==== | ==== 2. Gefahren. ==== | ||
+ | * Gefahr einer Kettenreaktion. | ||
+ | * Externes Bestrahlungsrisiko bei unbeschädigten Versandstücken: | ||
+ | * Kontaminations- und Inkorporationsgefahr nur bei beschädigten Versandstücken. | ||
* Erwärmung von Behältern kann zum Druckanstieg und Bersten führen. | * Erwärmung von Behältern kann zum Druckanstieg und Bersten führen. | ||
* Entwickelt radioaktive, | * Entwickelt radioaktive, | ||
+ | * Reaktion mit Wasser unter Bildung gefährlicher Gase. | ||
* Kann Metalle angreifen, hierbei Wasserstoffgas entwickeln und mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden. | * Kann Metalle angreifen, hierbei Wasserstoffgas entwickeln und mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden. | ||
* Das Gas kann unsichtbar sein, in Kanalisation und Kellerräume eindringen oder die Atemluft in geschlossenen Räumen verdrängen. | * Das Gas kann unsichtbar sein, in Kanalisation und Kellerräume eindringen oder die Atemluft in geschlossenen Räumen verdrängen. | ||
- | * Gefahr einer Kettenreaktion. | ||
- | * Reaktion mit Wasser unter Bildung gefährlicher Gase. | ||
- | * Externes Bestrahlungsrisiko bei unbeschädigten Versandstücken: | ||
- | * Kontaminations- und Inkorporationsgefahr nur bei beschädigten Versandstücken. | ||
==== 3. Persönlicher Schutz. ==== | ==== 3. Persönlicher Schutz. ==== | ||
* Chemikalienschutzanzug bei Arbeiten im Wirkbereich des Stoffes oder der Dämpfe | * Chemikalienschutzanzug bei Arbeiten im Wirkbereich des Stoffes oder der Dämpfe | ||
- | * Personendosimeter und [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | + | * Personendosimeter und [[cbrn: |
==== 4. Einsatz-Massnahmen. ==== | ==== 4. Einsatz-Massnahmen. ==== | ||
=== 4.1 Allgemeine Massnahmen. === | === 4.1 Allgemeine Massnahmen. === | ||
- | * Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | + | |
+ | | ||
* Gefahr für die Öffentlichkeit! Personen in der Nähe auffordern, in Gebäuden zu bleiben, Fenster und Türen zu schließen und Klimaanlagen abzustellen. [[allgemein: | * Gefahr für die Öffentlichkeit! Personen in der Nähe auffordern, in Gebäuden zu bleiben, Fenster und Türen zu schließen und Klimaanlagen abzustellen. [[allgemein: | ||
- | * [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | + | * [[cbrn: |
- | * Zahl der Einsatzkräfte im [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | + | * Zahl der Einsatzkräfte im [[cbrn: |
* Zuständige Behörden benachrichtigen. | * Zuständige Behörden benachrichtigen. | ||
=== 4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt. === | === 4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt. === | ||
* Ausgetretenen Stoff oder aus einer Abschirmung herausgefallenen Strahler nicht berühren. | * Ausgetretenen Stoff oder aus einer Abschirmung herausgefallenen Strahler nicht berühren. | ||
+ | * Lecks wenn möglich schließen. | ||
* Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen. | * Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen. | ||
- | * Flüssigkeit mit Sand, Erde oder anderen geeigneten Materialien aufnehmen. | ||
* Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren. | * Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren. | ||
+ | * Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften. | ||
=== 4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen). === | === 4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen). === | ||
- | * Behälter mit Wasser kühlen. Kein Wasser auf Leckstellen oder Sicherheitseinrichtungen geben | ||
* Nicht mit Wasser oder [[brand: | * Nicht mit Wasser oder [[brand: | ||
* Mit [[brand: | * Mit [[brand: | ||
+ | * Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen. | ||
+ | * Behälter mit Wasser kühlen. Kein Wasser auf Leckstellen oder Sicherheitseinrichtungen geben | ||
* Unbeschädigte Behälter aus der Wärmestrahlung entfernen. | * Unbeschädigte Behälter aus der Wärmestrahlung entfernen. | ||
* Aus Umweltschutzgründen [[brand: | * Aus Umweltschutzgründen [[brand: | ||
==== 5. Erste Hilfe. ==== | ==== 5. Erste Hilfe. ==== | ||
- | * Betroffene Personen aus dem [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | + | |
+ | * Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben. | ||
+ | * Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden. | ||
+ | | ||
* Erste Hilfe darf nur von Einsatzkräften mit geeigneter Schutzausrüstung geleistet werden. | * Erste Hilfe darf nur von Einsatzkräften mit geeigneter Schutzausrüstung geleistet werden. | ||
* Kontaminierte Kleidung sofort entfernen, hierbei (z.B mit einer Maske) die Atemwege schützen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen. | * Kontaminierte Kleidung sofort entfernen, hierbei (z.B mit einer Maske) die Atemwege schützen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen. | ||
- | * Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben. | ||
- | * Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden. | ||
==== 6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut. ==== | ==== 6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut. ==== | ||
- | * Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | + | |
+ | * Ausgetretenes Produkt in belüfteten und mit Absorptionsfiltern ausgestatteten Behältern aufnehmen. | ||
+ | | ||
==== 7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz. ==== | ==== 7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz. ==== | ||
=== 7.1 Ablegen der Schutzkleidung. === | === 7.1 Ablegen der Schutzkleidung. === | ||
+ | * Zur [[cbrn: | ||
+ | * Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen. | ||
* Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug Einsatzkräfte mit Messgerät auf Kontamination überprüfen. | * Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug Einsatzkräfte mit Messgerät auf Kontamination überprüfen. | ||
- | * Zur [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | ||
=== 7.2 Reinigung der Ausrüstung. === | === 7.2 Reinigung der Ausrüstung. === | ||
- | * Vor Verlassen der Einsatzstelle [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | ||
===== Quelle und Copyright ===== | ===== Quelle und Copyright ===== | ||
- | Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | + | Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der [[cbrn: |
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