Auf dieser Seite sehen Sie die schreibgeschützte und geprüfte Version eines Artikels aus dem Einsatzleiterwiki-Projekt. Wenn Sie einen Artikel bearbeiten bzw. am Projekt aktiv mitarbeiten möchten, so besuchen Sie bitte das bearbeitbare Wiki. Für weitere Informationen zum Projekt allgemein rufen Sie bitte diese Seite auf.
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen Revision Vorhergehende Überarbeitung Nächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
cbrn:ericards:klasse_4-1:32392010 [02.03.2017 21:42] christoph_ziehr ↷ Seite von gefaehrliche_stoffe_gueter:ericards:klasse_4-1:32392010 nach cbrn:ericards:klasse_4-1:32392010 verschoben |
cbrn:ericards:klasse_4-1:32392010 [13.11.2019 21:57] (aktuell) |
||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
- | ====== SELBSTZERSETZLICHER STOFF TYP F, FLÜSSIG, TEMPERATURKONTROLLIERT - UN 3239 - Gefahrnr. 40 - ERICard-Nr. 4-32 - UN3239 ====== | + | ====== SELBSTZERSETZLICHER STOFF TYP F, FLÜSSIG, TEMPERATURKONTROLLIERT - UN 3239 - Gefahrnr. 40 - ERICard-Nr. 4-32 - UN3239 |
|Stoff | SELBSTZERSETZLICHER STOFF TYP F, FLÜSSIG, TEMPERATURKONTROLLIERT | |Stoff | SELBSTZERSETZLICHER STOFF TYP F, FLÜSSIG, TEMPERATURKONTROLLIERT | ||
|UN-Nummer | 3239 | | |UN-Nummer | 3239 | | ||
- | |[[gefaehrliche_stoffe_gueter: | + | |[[cbrn: |
- | |ADR-Gefahrzettel | {{:gefaehrliche_stoffe_gueter: | + | |ADR-Gefahrzettel | {{:cbrn: |
|ADR-Klasse | 4.1 | | |ADR-Klasse | 4.1 | | ||
|Klassifizierungscode | SR2 | | |Klassifizierungscode | SR2 | | ||
- | |[[gefaehrliche_stoffe_gueter: | + | |[[cbrn: |
|ERI-Card | 4-32 | | |ERI-Card | 4-32 | | ||
Zeile 20: | Zeile 20: | ||
* Entwickelt giftige und reizende Dämpfe bei starker Erwärmung oder Brand. | * Entwickelt giftige und reizende Dämpfe bei starker Erwärmung oder Brand. | ||
* Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft. Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und Kellerräume eindringen. | * Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft. Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und Kellerräume eindringen. | ||
- | * Starke Wärmeeinwirkung kann den Stabilisator zerstören. [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | + | * Starke Wärmeeinwirkung kann den Stabilisator zerstören. [[cbrn: |
* Achtung, Rückzündungsgefahr über einen längeren Zeitraum. | * Achtung, Rückzündungsgefahr über einen längeren Zeitraum. | ||
==== 3. Persönlicher Schutz. ==== | ==== 3. Persönlicher Schutz. ==== | ||
Zeile 30: | Zeile 30: | ||
* Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen. | * Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen. | ||
* Aus geschützter Stellung arbeiten, um die Gefährdung der Einsatzkräfte zu reduzieren. Mobile Wasserwerfer verwenden. | * Aus geschützter Stellung arbeiten, um die Gefährdung der Einsatzkräfte zu reduzieren. Mobile Wasserwerfer verwenden. | ||
- | * Zahl der Einsatzkräfte im [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | + | * Zahl der Einsatzkräfte im [[cbrn: |
=== 4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt. === | === 4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt. === | ||
* Lecks wenn möglich schließen. | * Lecks wenn möglich schließen. | ||
Zeile 49: | Zeile 49: | ||
* Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Hautbereiche mit Seife und viel Wasser spülen. | * Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Hautbereiche mit Seife und viel Wasser spülen. | ||
==== 6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut. ==== | ==== 6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut. ==== | ||
- | * Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | + | * Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort [[cbrn: |
==== 7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz. ==== | ==== 7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz. ==== | ||
=== 7.1 Ablegen der Schutzkleidung. === | === 7.1 Ablegen der Schutzkleidung. === | ||
Zeile 56: | Zeile 56: | ||
* Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten. | * Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten. | ||
=== 7.2 Reinigung der Ausrüstung. === | === 7.2 Reinigung der Ausrüstung. === | ||
- | * Vor Abtransport von der Einsatzstelle mit Wasser abspülen. | ||
===== Quelle und Copyright ===== | ===== Quelle und Copyright ===== | ||
- | Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | + | Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der [[cbrn: |
Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: [[http:// | Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: [[http:// | ||
- | © European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2017. | + | © European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2019. |
- | Web http:// | + | http:// |