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cbrn:ericards:klasse_4-1:23041298

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-====== NAPHTHALEN, GESCHMOLZEN - UN 2304 - Gefahrnr. 44 - ERICard-Nr. 4-38 - UN2304 ====== 
-|Stoff | NAPHTHALEN, GESCHMOLZEN   | 
-|UN-Nummer | 2304   | 
-|[[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:kennzeichnung:liste_der_gefahr-nummern|Gefahrnummer]] | 44   | 
-|ADR-Gefahrzettel |  {{:gefaehrliche_stoffe_gueter:4-1.png?nolink&100}}    | 
-|ADR-Klasse | 4.1   | 
-|Klassifizierungscode | F2   | 
-|[[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:kennzeichnung:verpackungsgruppen|Verpackungsgruppe]] | III   | 
-|ERI-Card | 4-38   | 
- 
-==== Unfall-Hilfeleistung ==== 
-===== Geschmolzener Stoff, entzündbar ===== 
-==== 1. Eigenschaften. ==== 
-  * Leicht oder spontan entzündbar. 
-  * Wird unter erhöhter Temperatur transportiert. 
-==== 2. Gefahren. ==== 
-  * Entwickelt giftige und reizende Dämpfe bei starker Erwärmung oder Brand. 
-  * Erwärmung von Behältern kann zum Druckanstieg und Bersten führen. 
-  * Die Temperatur des geschmolzenen transportierten Stoffes kann über dessen [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:begriffsklaerungen#flammpunkt|Flammpunkt]] liegen! 
-==== 3. Persönlicher Schutz. ==== 
-  * Umluftunabhängiger Atemschutz 
-  * Chemikalienbeständige Kleidung bei Kontaminationsgefahr. 
-==== 4. Einsatz-Massnahmen. ==== 
-=== 4.1 Allgemeine Massnahmen. === 
-  * Mit dem Wind vorgehen. 
-  * Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen. 
-  * Zahl der Einsatzkräfte im [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:gefahrenbereich|Gefahrenbereich]] beschränken. 
-=== 4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt. === 
-  * Lecks wenn möglich schließen. 
-  * Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen. 
-  * Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren. 
-=== 4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen). === 
-  * Mit Vollstrahl löschen. 
-  * Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen. 
-  * Aus Umweltschutzgründen [[brand:allgemein:loeschwasserrueckhaltung|Löschmittel zurückhalten]]. 
-==== 5. Erste Hilfe. ==== 
-  * Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen. 
-  * Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben. 
-  * Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen. 
-  * Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Hautbereiche mit Seife und viel Wasser spülen. 
-==== 6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut. ==== 
-  * Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:tuis|Fachberater hinzuziehen]]. 
-==== 7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz. ==== 
-=== 7.1 Ablegen der Schutzkleidung. === 
-  * Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen. 
-  * Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen. 
-  * Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten. 
-=== 7.2 Reinigung der Ausrüstung. === 
-  * Vor Abtransport von der Einsatzstelle mit Wasser abspülen. 
-===== Quelle und Copyright ===== 
- 
-Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der [[gefaehrliche_stoffe_gueter:ericards:start#allgemeine_hinweise|ERI-Card Übersichtsseite]] zur Kenntnis. 
- 
-Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: [[http://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=23041298]] 
- 
-© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2017. 
- 
-Web http://www.cefic.org - Email [[fjo@cefic.be]] - Tel (+32) 2 6767266 - Fax (+32) 2 6767432 
  
cbrn/ericards/klasse_4-1/23041298.txt · Zuletzt geändert: 13.11.2019 21:51 (Externe Bearbeitung)