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cbrn:ericards:klasse_2:33372123

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-====== GAS ALS KÄLTEMITTEL R 404A - UN 3337 - Gefahrnr. 20 - ERICard-Nr. 2-52 - UN3337 ====== 
-|Stoff | GAS ALS KÄLTEMITTEL R 404A   | 
-|UN-Nummer | 3337   | 
-|[[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:kennzeichnung:liste_der_gefahr-nummern|Gefahrnummer]] | 20   | 
-|ADR-Gefahrzettel |  {{:gefaehrliche_stoffe_gueter:2-2.png?nolink&100}}    | 
-|ADR-Klasse | 2   | 
-|Klassifizierungscode | 2A   | 
-|[[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:kennzeichnung:verpackungsgruppen|Verpackungsgruppe]] |    | 
-|ERI-Card | 2-52   | 
- 
-==== Unfall-Hilfeleistung ==== 
-===== Verflüssigtes Gas, nicht entzündbar ===== 
-==== 1. Eigenschaften. ==== 
-  * Erstickend! Das Gas wirkt ohne vorherige Wahrnehmung! 
-  * Nicht entzündbar 
-  * Das Gas ist viel schwerer als Luft. 
-==== 2. Gefahren. ==== 
-  * Erwärmung des Behälters führt zu Druckanstieg und Berstgefahr mit schlagartiger Freisetzung einer Dampfwolke, die sich mit einer Druckwelle ausbreiten kann (Gefahr eines [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:begriffsklaerungen#bleve|BLEVE]]). 
-  * Das Gas kann unsichtbar sein, in Kanalisation und Kellerräume eindringen oder die Atemluft in geschlossenen Räumen verdrängen. 
-==== 3. Persönlicher Schutz. ==== 
-  * Umluftunabhängiger Atemschutz 
-==== 4. Einsatz-Massnahmen. ==== 
-=== 4.1 Allgemeine Massnahmen. === 
-  * Mit dem Wind vorgehen. 
-  * Gefahr für die Öffentlichkeit! Personen in der Nähe auffordern, in Gebäuden zu bleiben, Fenster und Türen zu schließen und Klimaanlagen abzustellen. [[allgemein:evakuierung|Evakuierung von Personen]] erwägen. 
-  * Zahl der Einsatzkräfte im [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:gefahrenbereich|Gefahrenbereich]] beschränken. 
-  * Personen auffordern, Kellerräume, Kanalisation oder andere geschlossene tieferliegende Räume zu verlassen und nicht wieder zu betreten. 
-=== 4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt. === 
-  * Lecks wenn möglich schließen. 
-  * Gaswolke mit Sprühstrahl niederschlagen oder verwirbeln. 
-  * Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren. 
-  * Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften. 
-=== 4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen). === 
-  * Behälter mit Wasser kühlen. 
-  * Aus geschützter Stellung arbeiten, um Gefährdung der Einsatzkräfte zu reduzieren. Mobile Wasserwerfer verwenden. 
-  * Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen. 
-  * Aus Umweltschutzgründen [[brand:allgemein:loeschwasserrueckhaltung|Löschmittel zurückhalten]]. 
-==== 5. Erste Hilfe. ==== 
-  * Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen. 
-  * Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben. 
-==== 6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut. ==== 
-  * Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:tuis|Fachberater hinzuziehen]]. 
-==== 7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz. ==== 
-=== 7.1 Ablegen der Schutzkleidung. === 
-  * Kontaminierte Kleidung so schnell wie möglich, noch vor dem Verlassen der Einsatzstelle, ablegen. 
-=== 7.2 Reinigung der Ausrüstung. === 
-  * Vor Abtransport von der Einsatzstelle mit Wasser abspülen. 
-===== Quelle und Copyright ===== 
- 
-Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der [[gefaehrliche_stoffe_gueter:ericards:start#allgemeine_hinweise|ERI-Card Übersichtsseite]] zur Kenntnis. 
- 
-Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: [[http://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=33372123]] 
- 
-© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2017. 
- 
-Web http://www.cefic.org - Email [[fjo@cefic.be]] - Tel (+32) 2 6767266 - Fax (+32) 2 6767432 
  
cbrn/ericards/klasse_2/33372123.txt · Zuletzt geändert: 13.11.2019 21:57 (Externe Bearbeitung)