Einsatzleiterwiki

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cbrn:ericards:klasse_2:10830429

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cbrn:ericards:klasse_2:10830429 [17.02.2014 21:51]
christoph_ziehr
cbrn:ericards:klasse_2:10830429 [02.03.2017 21:40]
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 +====== TRIMETHYLAMIN, WASSERFREI - UN 1083 - Gefahrnr. 23 - ERICard-Nr. 2-09 - UN1083 ======
 +|Stoff | TRIMETHYLAMIN, WASSERFREI   |
 +|UN-Nummer | 1083   |
 +|[[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:kennzeichnung:liste_der_gefahr-nummern|Gefahrnummer]] | 23   |
 +|ADR-Gefahrzettel |  {{:gefaehrliche_stoffe_gueter:2-1.png?nolink&100}}    |
 +|ADR-Klasse | 2   |
 +|Klassifizierungscode | 2F   |
 +|[[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:kennzeichnung:verpackungsgruppen|Verpackungsgruppe]] |    |
 +|ERI-Card | 2-09   |
 +
 +==== Unfall-Hilfeleistung ====
 +===== Verflüssigtes Gas, entzündbar =====
 +==== 1. Eigenschaften. ====
 +  * Gefährlich für Haut, Augen und Atemwege.
 +  * Bildet mit Luft explosionsfähige Gemische.
 +  * Erstickend! Das Gas wirkt ohne vorherige Wahrnehmung!
 +  * Das Gas wird durch Sprühstrahl gebunden oder stark verdünnt.
 +==== 2. Gefahren. ====
 +  * Erwärmung des Behälters führt zu Druckanstieg und Berstgefahr mit schlagartiger Freisetzung einer entzündbaren Dampfwolke (Gefahr eines [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:begriffsklaerungen#bleve|BLEVE]]), die explodieren und sich mit einer Druckwelle (Dampfwolkenexplosion) ausbreiten kann.
 +  * Kontakt mit dem flüssigen Stoff führt zu Erfrierungen und schweren Augenverletzungen.
 +  * Entwickelt giftige und reizende Dämpfe bei starker Erwärmung oder Brand.
 +  * Das Gas kann unsichtbar sein, in Kanalisation und Kellerräume eindringen oder die Atemluft in geschlossenen Räumen verdrängen.
 +  * Kann narkotisch wirken und zu Bewußtlosigkeit führen.
 +==== 3. Persönlicher Schutz. ====
 +  * Chemikalienbeständige Kleidung (z.B. Spritzschutz-, Säureschutzkleidung)
 +  * Umluftunabhängiger Atemschutz
 +  * Einsatzkräfte vor Strahlungswärme schützen! Wassersprühstrahl (Hydroschild) oder andere geeignete Maßnahmen
 +  * Kälte-isolierende Unterkleidung und dicke Handschuhe aus Textil- oder Leder
 +  * Unter dem Schutzanzug gegebenenfalls Feuerschutzkleidung nach EN 469 tragen.
 +==== 4. Einsatz-Massnahmen. ====
 +=== 4.1 Allgemeine Massnahmen. ===
 +  * Mit dem Wind vorgehen.
 +  * Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen.
 +  * Gefahr für die Öffentlichkeit! Personen in der Nähe auffordern, in Gebäuden zu bleiben, Fenster und Türen zu schließen und Klimaanlagen abzustellen. [[allgemein:evakuierung|Evakuierung von Personen]] erwägen.
 +  * Zahl der Einsatzkräfte im [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:gefahrenbereich|Gefahrenbereich]] beschränken.
 +  * Personen auffordern, Kellerräume, Kanalisation oder andere geschlossene tieferliegende Räume zu verlassen und nicht wieder zu betreten.
 +=== 4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt. ===
 +  * Lecks wenn möglich schließen.
 +  * [[gefaehrliche_stoffe_gueter:geraete:ex-messgeraet|Auf explosionsfähige Atmosphäre überprüfen]].
 +  * Keine funkenreißenden Werkzeuge verwenden. Explosionsgeschützte Ausrüstung einsetzen.
 +  * Gaswolke mit Sprühstrahl niederschlagen oder verwirbeln.
 +  * Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
 +  * Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.
 +  * Falls Personenschäden nicht befürchtet werden, bei kleinen Mengen ausgetretenen Stoff mit Sprühstrahl beaufschlagen, um Verdampfung zu beschleunigen und Gas zu absorbieren.
 +=== 4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen). ===
 +  * Behälter mit Wasser kühlen.
 +  * Falls ohne Risiko möglich, Gaszufuhr absperren.
 +  * Gasflamme nicht löschen, außer wenn unbedingt notwendig.
 +  * Aus geschützter Stellung arbeiten, um Gefährdung der Einsatzkräfte zu reduzieren. Mobile Wasserwerfer verwenden.
 +  * Mit Sprühstrahl oder [[brand:allgemein:pulver|Pulver]] löschen.
 +  * Nicht mit Vollstrahl löschen.
 +  * Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
 +  * Aus Umweltschutzgründen [[brand:allgemein:loeschwasserrueckhaltung|Löschmittel zurückhalten]].
 +==== 5. Erste Hilfe. ====
 +  * Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
 +  * Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen.
 +  * Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
 +  * Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen.
 +  * Erfrorene Körperteile vorsichtig mit kaltem Wasser auftauen.
 +==== 6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut. ====
 +  * Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:tuis|Fachberater hinzuziehen]].
 +==== 7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz. ====
 +=== 7.1 Ablegen der Schutzkleidung. ===
 +  * Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen.
 +=== 7.2 Reinigung der Ausrüstung. ===
 +  * Vor Abtransport von der Einsatzstelle mit Wasser abspülen.
 +===== Quelle und Copyright =====
 +
 +Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der [[gefaehrliche_stoffe_gueter:ericards:start#allgemeine_hinweise|ERI-Card Übersichtsseite]] zur Kenntnis.
 +
 +Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: [[http://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=10830429]]
 +
 +© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2017.
 +
 +Web http://www.cefic.org - Email [[fjo@cefic.be]] - Tel (+32) 2 6767266 - Fax (+32) 2 6767432
  
cbrn/ericards/klasse_2/10830429.txt · Zuletzt geändert: 13.11.2019 21:45 (Externe Bearbeitung)