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cbrn:ericards:klasse_2:10750421

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-====== PETROLEUMGASE, VERFLÜSSIGT - UN 1075 - Gefahrnr. 23 - ERICard-Nr. 2-45 - UN1075 ======+====== PETROLEUMGASE, VERFLÜSSIGT - UN 1075 - Gefahrnr. 23 - ERICard-Nr. 2-45 - UN1075  ======
 |Stoff | PETROLEUMGASE, VERFLÜSSIGT   | |Stoff | PETROLEUMGASE, VERFLÜSSIGT   |
 |UN-Nummer | 1075   | |UN-Nummer | 1075   |
-|[[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:kennzeichnung:liste_der_gefahr-nummern|Gefahrnummer]] | 23   | +|[[cbrn:allgemein:kennzeichnung:liste_der_gefahr-nummern|Gefahrnummer]] | 23   | 
-|ADR-Gefahrzettel |  {{:gefaehrliche_stoffe_gueter:2-1.png?nolink&100}}    |+|ADR-Gefahrzettel |  {{:cbrn:2-1.png?nolink&100}}    |
 |ADR-Klasse | 2   | |ADR-Klasse | 2   |
 |Klassifizierungscode | 2F   | |Klassifizierungscode | 2F   |
-|[[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:kennzeichnung:verpackungsgruppen|Verpackungsgruppe]] |    |+|[[cbrn:allgemein:kennzeichnung:verpackungsgruppen|Verpackungsgruppe]] |    |
 |ERI-Card | 2-45   | |ERI-Card | 2-45   |
  
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   * Erstickend! Das Gas wirkt ohne vorherige Wahrnehmung!   * Erstickend! Das Gas wirkt ohne vorherige Wahrnehmung!
 ==== 2. Gefahren. ==== ==== 2. Gefahren. ====
-  * Erwärmung des Behälters führt zu Druckanstieg und Berstgefahr mit schlagartiger Freisetzung einer entzündbaren Dampfwolke (Gefahr eines [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:begriffsklaerungen#bleve|BLEVE]]), die explodieren und sich mit einer Druckwelle (Dampfwolkenexplosion) ausbreiten kann.+  * Erwärmung des Behälters führt zu Druckanstieg und Berstgefahr mit schlagartiger Freisetzung einer entzündbaren Dampfwolke (Gefahr eines [[cbrn:allgemein:begriffsklaerungen#bleve|BLEVE]]), die explodieren und sich mit einer Druckwelle (Dampfwolkenexplosion) ausbreiten kann.
   * Entwickelt giftige und reizende Dämpfe bei starker Erwärmung oder Brand.   * Entwickelt giftige und reizende Dämpfe bei starker Erwärmung oder Brand.
   * Das Gas kann unsichtbar sein, in Kanalisation und Kellerräume eindringen oder die Atemluft in geschlossenen Räumen verdrängen.   * Das Gas kann unsichtbar sein, in Kanalisation und Kellerräume eindringen oder die Atemluft in geschlossenen Räumen verdrängen.
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   * Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen.   * Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen.
   * Gefahr für die Öffentlichkeit! Personen in der Nähe auffordern, in Gebäuden zu bleiben, Fenster und Türen zu schließen und Klimaanlagen abzustellen. [[allgemein:evakuierung|Evakuierung von Personen]] erwägen.   * Gefahr für die Öffentlichkeit! Personen in der Nähe auffordern, in Gebäuden zu bleiben, Fenster und Türen zu schließen und Klimaanlagen abzustellen. [[allgemein:evakuierung|Evakuierung von Personen]] erwägen.
-  * Zahl der Einsatzkräfte im [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:gefahrenbereich|Gefahrenbereich]] beschränken.+  * Zahl der Einsatzkräfte im [[cbrn:allgemein:gefahrenbereich|Gefahrenbereich]] beschränken.
   * Personen auffordern, Kellerräume, Kanalisation oder andere geschlossene tieferliegende Räume zu verlassen und nicht wieder zu betreten.   * Personen auffordern, Kellerräume, Kanalisation oder andere geschlossene tieferliegende Räume zu verlassen und nicht wieder zu betreten.
 === 4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt. === === 4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt. ===
   * Lecks wenn möglich schließen.   * Lecks wenn möglich schließen.
   * Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen.   * Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen.
-  * [[gefaehrliche_stoffe_gueter:geraete:ex-messgeraet|Auf explosionsfähige Atmosphäre überprüfen]].+  * [[cbrn:geraete:ex-messgeraet|Auf explosionsfähige Atmosphäre überprüfen]].
   * Keine funkenreißenden Werkzeuge verwenden. Explosionsgeschützte Ausrüstung einsetzen.   * Keine funkenreißenden Werkzeuge verwenden. Explosionsgeschützte Ausrüstung einsetzen.
   * Gaswolke mit Sprühstrahl niederschlagen oder verwirbeln. Sprühstrahl nicht mit flüssigem Produkt in Berührung kommen lassen.   * Gaswolke mit Sprühstrahl niederschlagen oder verwirbeln. Sprühstrahl nicht mit flüssigem Produkt in Berührung kommen lassen.
Zeile 51: Zeile 51:
   * Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen.   * Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen.
 ==== 6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut. ==== ==== 6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut. ====
-  * Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:tuis|Fachberater hinzuziehen]].+  * Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort [[cbrn:allgemein:tuis|Fachberater hinzuziehen]].
 ==== 7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz. ==== ==== 7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz. ====
 === 7.1 Ablegen der Schutzkleidung. === === 7.1 Ablegen der Schutzkleidung. ===
   * Kontaminierte Kleidung so schnell wie möglich, noch vor dem Verlassen der Einsatzstelle, ablegen.   * Kontaminierte Kleidung so schnell wie möglich, noch vor dem Verlassen der Einsatzstelle, ablegen.
 === 7.2 Reinigung der Ausrüstung. === === 7.2 Reinigung der Ausrüstung. ===
-  * Vor Abtransport von der Einsatzstelle mit Wasser abspülen. 
 ===== Quelle und Copyright ===== ===== Quelle und Copyright =====
  
-Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der [[gefaehrliche_stoffe_gueter:ericards:start#allgemeine_hinweise|ERI-Card Übersichtsseite]] zur Kenntnis.+Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der [[cbrn:ericards:start#allgemeine_hinweise|ERI-Card Übersichtsseite]] zur Kenntnis.
  
 Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: [[http://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=10750421]] Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: [[http://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=10750421]]
  
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cbrn/ericards/klasse_2/10750421.1488487225.txt.gz · Zuletzt geändert: 02.03.2017 21:40 von christoph_ziehr