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SAUERSTOFF, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG - UN 1073 - Gefahrnr. 225 - ERICard-Nr. 2-43 - UN1073

Stoff SAUERSTOFF, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG
UN-Nummer 1073
Gefahrnummer 225
ADR-Gefahrzettel +
ADR-Klasse 2
Klassifizierungscode 3O
Verpackungsgruppe
ERI-Card 2-43

Unfall-Hilfeleistung

Tiefkalt verflüssigtes Gas, brandfördernd

1. Eigenschaften.

  • Gefährlich für Haut, Augen und Atemwege.
  • In flüssiger Form hat der Stoff sehr tiefe Temperaturen.
  • Das Gas kann wirken ohne vorher wahrgenommen zu werden.
  • Brandfördernd
  • Nicht entzündbar

2. Gefahren.

  • Erwärmung des Behälters führt zu Druckanstieg und Berstgefahr mit schlagartiger Freisetzung einer Dampfwolke, die sich mit einer Druckwelle ausbreiten kann (Gefahr eines BLEVE).
  • Kontakt mit dem flüssigen Stoff läßt viele Materialien einschließlich der Schutzkleidung spröde werden.
  • Kontakt mit dem flüssigen Stoff führt zu Erfrierungen und schweren Augenverletzungen.
  • Kontakt mit brennbaren Stoffen kann einen Brand oder eine Explosion verursachen.
  • Das Gas kann unsichtbar sein, in Kanalisation und Kellerräume eindringen oder die Atemluft in geschlossenen Räumen verdrängen.
  • Verstärkt die Brandgefahr bei brennbaren Stoffen, insbesondere bei Kleidungsstücken.

3. Persönlicher Schutz.

  • Chemikalienbeständige Kleidung (z.B. Spritzschutz-, Säureschutzkleidung)
  • Umluftunabhängiger Atemschutz
  • Kälte-isolierende Unterkleidung und dicke Handschuhe aus Textil- oder Leder

4. Einsatz-Massnahmen.

4.1 Allgemeine Massnahmen.

  • Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen.
  • Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des Gefahrenbereichs anlegen.
  • Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.
  • Den Kontakt mit brennbaren Stoffen (z.B. Benzin) vermeiden.

4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.

  • Lecks wenn möglich schließen.
  • Gaswolke mit Sprühstrahl niederschlagen oder verwirbeln.
  • Zur Leckabdichtung keine Stopfen/Keile aus organischem Material (z.B. Holz) verwenden.
  • Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
  • Falls Fachberater nicht verfügbar, ausgetretenen Stoff verdampfen lassen. Wenn Personen nicht gefährdet werden, Verdampfung mit Sprühstrahl beschleunigen.

4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).

  • Behälter mit Wasser kühlen.
  • Kein Wasser auf Leckstellen oder Sicherheitseinrichtungen geben.
  • Falls ohne Risiko möglich, Gaszufuhr absperren.
  • Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
  • Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten.

5. Erste Hilfe.

  • Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
  • Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen.
  • Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
  • Erfrorene Körperteile vorsichtig mit kaltem Wasser auftauen.

6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.

7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.

7.1 Ablegen der Schutzkleidung.

  • Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.

7.2 Reinigung der Ausrüstung.

Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.

Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: http://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=10730420

© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2017.

Web http://www.cefic.org - Email fjo@cefic.be - Tel (+32) 2 6767266 - Fax (+32) 2 6767432

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cbrn/ericards/klasse_2/10730420.1488487534.txt.gz · Zuletzt geändert: 02.03.2017 21:45 von christoph_ziehr