Einsatzleiterwiki

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cbrn:ericards:klasse_1:03890253

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-====== TRINITROTOLUEN (TNT) IN MISCHUNG MIT TRINITROBENZEN UND HEXANITROSTILBEN - UN 0389 - Gefahrnr.  - ERICard-Nr. 1-01 - UN0389 ====== 
-|Stoff | TRINITROTOLUEN (TNT) IN MISCHUNG MIT TRINITROBENZEN UND HEXANITROSTILBEN   | 
-|UN-Nummer | 0389   | 
-|[[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:kennzeichnung:liste_der_gefahr-nummern|Gefahrnummer]] |    | 
-|ADR-Gefahrzettel | {{:gefaehrliche_stoffe_gueter:1.png?nolink&100 }}\\ **Beachten Sie:**\\ Auf dem hier abgebildete Gefahrzettel muss anstelle der Sternchen auch die Unterklasse (z.B. 1.1) und die [[gefaehrliche_stoffe_gueter:chemisch:klasse_1:vertraeglichkeitsgruppen|Verträglichkeitsgruppe]] (z.B. D) eingetragen werden, wie unten in der Zeile **Klassifizierungscode** angegeben. | 
-|ADR-Klasse | 1   | 
-|Klassifizierungscode | 1.1D   | 
-|[[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:kennzeichnung:verpackungsgruppen|Verpackungsgruppe]] |    | 
-|ERI-Card | 1-01   | 
- 
-==== Unfall-Hilfeleistung ==== 
-===== Explosionsgefährliche Stoffe und Gegenstände mit der Gefahr einer Massenexplosion (Unterklasse 1.1) ===== 
-==== 1. Eigenschaften. ==== 
-  * Explosionsgefährliche Stoffe oder Gegenstände mit Explosivstoffen (z.B. Munition). 
-  * Kann zusätzlich giftige oder ätzende Eigenschaften haben. 
-==== 2. Gefahren. ==== 
-  * Gefahr einer Massenexplosion. Bei starker Erwärmung oder Brand wird die gesamte Ladung nahezu vollständig erfaßt. 
-  * Splittergefahr: mit hoher Geschwindigkeit herausgeschleuderte Splitter und Wurfstücke oder Flugfeuer, das Sekundärbrände verursachen kann. 
-  * Gefahr einer Explosion mit Stoßwelle 
-  * Heftige Explosion mit Stoßwelle, die in einem Gebiet von mehreren hundert Metern um die Schadensstelle schwere Schäden verursachen kann, besonders an Glasscheiben. 
-  * Kann im Brandfall giftige oder ätzende Dämpfe entwickeln. 
-==== 3. Persönlicher Schutz. ==== 
-  * Umluftunabhängiger Atemschutz 
-==== 4. Einsatz-Massnahmen. ==== 
-=== 4.1 Allgemeine Massnahmen. === 
-  * Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen. In der Nähe der Ladung keine elektronischen Geräte betreiben. 
-  * Abstand halten und sofort jede geeignete Deckungsmöglichkeit nutzen. 
-  * Gefahr für die Öffentlichkeit ! Personen in der Nähe warnen und den [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:gefahrenbereich|Gefahrenbereich]] unverzüglich räumen. 
-  * Zahl der Einsatzkräfte im [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:gefahrenbereich|Gefahrenbereich]] beschränken. 
-  * Herabgefallene oder herausgeschleuderte Explosivstoffe oder Gegenstände NICHT BERÜHREN! 
-  * Zuständige Behörden benachrichtigen. 
-=== 4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt. === 
-  * KEINE MASSNAHMEN ZUR EINGRENZUNG EINES STOFFAUSTRITTS! Sofort [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:tuis|Fachleute hinzuziehen]]. 
-  * Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde benachrichtigen. 
-=== 4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen). === 
-  * KEINE MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG! Feuer brennen lassen! 
-  * Nur wenn der Ladungsbereich noch nicht vom Feuer erfaßt ist: Brand mit allen verfügbaren Löschmitteln bekämpfen. 
-  * Aus geschützter Stellung arbeiten, um Gefährdung der Einsatzkräfte zu reduzieren. Mobile Wasserwerfer verwenden. 
-  * [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:gefahrenbereich|Gefahrenbereich]] für die Bevölkerung im Umkreis von mindestens 1000 m um die Unfallstelle. Sofort räumen! 
-  * [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:gefahrenbereich|Gefahrenbereich]] für die Einsatzkräfte im Umkreis von mindestens 500 m um die Unfallstelle . Zurückziehen! 
-  * [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:gefahrenbereich|Gefahrenbereich]] nicht betreten und Absperrung für mindestens 6 Stunden aufrechterhalten. 
-==== 5. Erste Hilfe. ==== 
-  * Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen. 
-  * Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben. 
-==== 6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut. ==== 
-  * Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:tuis|Fachberater hinzuziehen]]. 
-==== 7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz. ==== 
-=== 7.1 Ablegen der Schutzkleidung. === 
-  * Zur [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:dekontamination:start|Dekontamination]] unbedingt [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:tuis|Fachleute hinzuziehen]]. 
-=== 7.2 Reinigung der Ausrüstung. === 
-  * Vor Verlassen der Einsatzstelle [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:tuis|Fachleute hinzuziehen]]. 
-===== Quelle und Copyright ===== 
- 
-Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der [[gefaehrliche_stoffe_gueter:ericards:start#allgemeine_hinweise|ERI-Card Übersichtsseite]] zur Kenntnis. 
- 
-Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: [[http://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=03890253]] 
- 
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- 
-Web http://www.cefic.org - Email [[fjo@cefic.be]] - Tel (+32) 2 6767266 - Fax (+32) 2 6767432 
  
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