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Kategorie 1 | Kategorie 2 | Kategorie 3 | Kategorie 3 „unter ausschließlicher Verwendung“ | |
Dosisleistung an Außenfläche | ≤ 0,005 mSv/h (5 μSv/h) | ≤ 0,5 mSv/h (500 μSv/h) | ≤ 2 mSv/h | 10 mSv/h |
Dosisleistung in 1 m Abstand | — | ≤ 10 μSv/h | ≤ 100 μSv/h | > 100 µSv/h |
Transportkennzahl | 0 (≤ 0,05) | ≤ 1 | ≤ 10 | > 10 |
„Unter ausschließlicher Verwendung“ bedeutet, dass das Fahrzeug direkt vom Absender zu einem einzelnen Empfänger fährt und keine weiteren Halte zum Be- oder Entladen tätigt.
Multipliziert man die Transportkennzahl mit 10, so erhält man die maximal zulässige Dosisleistung in µSv/h in einem Meter Entfernung zum Versandstück. Bei einem Versandstück der Kategorie 2 darf die Dosisleistung somit in einem Meter Abstand nicht mehr als 10 µSv/h betragen.
Wird nach einem Unfall eine Dosisleistung gemessen die über der mittels der Transportkennzahl angegebenen liegt, so gibt es zwei Möglichkeiten:
Bei Stoffen mit nebenstehender Kennzeichnung handelt es sich um spaltbares Material. Auf der Kennzeichnung ist die Kritkalitätssicherheitskennzahl CSI (Criticality Safety Index) angegeben, die besagt wie weit der transportierte Stoff von der kritischen Masse entfernt ist. Der maximale CSI beträgt 50; je kleiner der CSI desto ungefährlicher.
Diskussion
Hallo! Frage: Ist die richtige Bezettelung für die Kategorie III Klasse 7D nicht ohne die Angabe „III“ und den Hinweis auf die TKZ, also nur oben gelb unten weiß?
Schönen Gruß
Christian